Also, es geht gar nicht um mich, sondern um den Sohn meiner Lebensgefährtin. Er schaut sich gerade nach einem Auto um und hat deshalb schon einige Probefahrten hinter sich gebracht. Bei einer dieser Fahrten ist ihm ein kleines Malheur passiert. Beim Zurücksetzen hat er einen Blumenkübel angetitscht und es ist eine kleine Delle entstanden. Es handelt sich um ein Privatfahrzeug und der Eigentümer möchte von uns nun gerne diesen Schaden erstattet haben. Logischerweise hat der junge Mann natürlich noch gar keine Versicherung und wir müssten den Schaden jetzt aus unserer Tasche bezahlen. Ist es so, dass bei einer privaten Probefahrt kein Versicherungsschutz besteht? Oder können wir unsere Privathaftpflicht dafür anfragen?
Wer den Schaden trägt, hängt von der Vereinbarung ab. Ist Haftungsausschluss vereinbart worden, trägt der Verkäufer den Schaden. Falls nicht, ist der Käufer für den schaden verantwortlich. Ist, wie üblich, nichts vereinbart, kommt auch der potenzielle Käufer für den Schaden auf. Einige Richter haben aber bei leichter Fahrlässigkeit auch schon mal einen stillschweigenden Haftungsausschluss erkannt.
Der Schaden wird über die KFZ-Versicherung des KFZ-Halters reguliert. Natürlich nur, wenn dafür auch Deckung besteht (Fremdfahrer).
Ja, wenn die Versicherung zahlt, erfolgt eine Hochstufung. Und die Mehrkosten für die Hochstufung in der Versicherung sind im Zweifel vom Schadensverursacher zu tragen. Je nachdem was vereinbart worden ist, wie oben beschrieben.