Kann ich den Unfallversicherungsvertrag ändern?

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  1. Avatar von Erlkönig
    Erlkönig

    Standard Kann ich den Unfallversicherungsvertrag ändern?

    Wir haben vor vielen Jahren eine Unfallversicherung abgeschlossen, in denen auch unsere
    Kinder mitversichert waren. Inzwischen ist unser ältester Sohn aber bereits 26 Jahre und hat
    einen eigenen Beruf und ein gutes Einkommen. Darum würden wir ihn gerne aus unserer
    Unfallversicherung streichen lassen. Wird dann gleich wieder ein völlig neuer Vertrag fällig,
    bei dem sich die Laufzeit verlängert oder kann man ihn einfach verändern?
    Meine Sorge ist nämlich, dass wir dann wieder für zehn Jahre gebunden sind.

    gruss Erlkönig

  2. Avatar von EasyD
    EasyD ist offline

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    Standard AW: Kann ich den Unfallversicherungsvertrag ändern?

    Sie können hier einfach mit einem Zweizeiler ihren Sohn zum nächsten Ablauf heraus kündigen ohne das sich der Vertrag um x Jahre verlängert.

    Die höchste Vertragslaufzeit bei Versicherungsverträgen in dieser Sparte beträgt nach aktueller Gesetzeslage maximal drei Jahre. Auch aus Verträgen, deren Laufzeit laut Versicherungsschein entsprechend länger ist, kommt man problemfrei früher raus.

  3. Avatar von Gerd
    Gerd ist offline

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    Standard AW: Kann ich den Unfallversicherungsvertrag ändern?

    Sie sollten das schleunigst tun, denn offensichtlich haben sie den Vertrag nie angepaßt. Das heißt, das ihr Soh noch als Kind versichert ist und im Versicherungsfall nur eine stark geminderte Leistung bekommt. Auch Unfallversicherungen sollte man regelmäßig anpassen, da sich laufend Bedingungen und Leistungen ändern. Sie können den Vertrag ja auch nur für 1 Jahr abschließen, wenn sie keine längere Bindung möchten.

  4. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

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    Standard AW: Kann ich den Unfallversicherungsvertrag ändern?

    Hallo Erlkönig!

    Auch ich würde Ihnen zu einer Überprüfung des ganzen Vertrages raten!
    In der Unfallversicherung gibt es heute viel bessere Bedingungswerke als vor Jahrzehnten. Einige Vorgänge die damals nicht versichert waren, gelten heute als Unfall. Z.B. eine Entzündung durch einen Zeckenbiss, oder eine Nahrungsmittelvergiftung. Und wenn Sie den Vertrag bis nach dem 65 Lebensjahr laufen lassen, bekommen Sie vermutlich gar keine Einmalzahlung mehr ausbezahlt, sondern nur noch eine lebenslange Rente.
    Außerdem dürften die Summen die Sie damals versichert haben heute in Euro nicht mehr ganz zeitgemäß sein.
    Unfallversicherungen gibt es mit Laufzeiten ab 1. Jahr. Davor müssen Sie also keine Angst haben.

    MfG

    Alexander Reibold
    Versicheruns- und Fondsmakler
    Neuburg an der Donau

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