Aufforderung der Ehefrau des Verstorbenen offene Rechnungen zu bezahlen!

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  1. Avatar von Liselot
    Liselot

    Frage Aufforderung der Ehefrau des Verstorbenen offene Rechnungen zu bezahlen!

    Hallo,

    mein lieber Ehemann ist vor kurzer Zeit verstorben.
    Plötzlich muss ich mich mit Sachen auseinander setzen von denen ich bisher keine Ahnung hatte, da der Verstorbene sich um alle diese unangenehmen Rechnungen gekümmert hatte. Es würde mich einfach interessieren, ob ich z.B. die Versandhaus-Rechnungen meines Verstorbenen nun automatisch übernehmen muss.
    Ich persönlich habe ja eigentlich nichts unterschrieben. Habe ich eine Möglichkeit diese Forderung des Versandhauses abzulehnen? Können sie gegen mich gesetzlich Vorgehen?
    Für jeden Hinweis möchte ich mich im Voraus bedanken.

    Liselot.

  2. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

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    Standard AW: Aufforderung der Ehefrau des Verstorbenen offene Rechnungen zu bezahlen!

    Erbrecht ist ein komplexes Thema. Die Frage ist eben auch, gibt es ein Testament? Gab es einen Ehevertrag? Gibt es Kinder?

    Der klassische Fall: kein Ehevertrag, kein Testament, Kinder: Die Ehefrau bekommt dann die Hälfte des gesamten Vermögens des Ehemanns, die Kinder teilen sich die andere Hälfte zu gleichen Teilen. Allerdings tritt erstmal eine Ebengemeinschaft ein. Die verfügt bis zur letztendlichen Aufteilung des Erbes gemeinschaftlich über das Vermögen. Jede Entscheidung über das Vermögen muß einstimmig getroffen werden. Offene Rechnungen müssen aus dem Vermögens des Nachlasses ausgeglichen werden. Gegen Sie persönlich kann die forderung nicht gestellt werden, es sei denn Sie sind einzige Erbin. Im Notfall kann man das Erbe aber auch ablehnen, wie das funktioniert weiss ich aber nicht.

  3. Avatar von Birgit
    Birgit ist offline

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    Standard AW: Aufforderung der Ehefrau des Verstorbenen offene Rechnungen zu bezahlen!

    Hallo,

    wer das Erbe annimmt,erbt nicht nur das Vermögen,sondern auch die Schulden.

    Man kann das Erbe ausschlagen.

    Das muss man aber innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Todes machen.

    Hat man das Erbe schon angenommen,also nicht ausgeschlagen,kann man das Erbe noch anfechten.

    Wenn man z.B. erst später von Schulden erfahren hat.

    Das Erbe ausschlagen ist recht einfach.

    Entweder geht man zu einem Notar,oder zum Amtsgericht.
    Die Kosten hierfür sind sehr gering. (ich hatte da mal ca. 11 € bezahlt)

    Es wird ein Schriftstück aufgesetzt:
    hiermit schlage ich das Erbe aus.
    Unterschrift

    Fertig.



    Birgit

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