ich habe letztes Jahr eine MetallRente Direktversicherung Garantie-Produkt abgeschlossen.
Tarif: STRS1M
Es handelt sich um eine betriebliche Entgeldumwandlung, die in unserem Betrieb stark beworben wurde.
Ich denke es handelt sich um eine Kapital-LV, oder liegt hier eine andere Versicherungsform vor?
Sollte ich die Entgeldumwandlung kündigen, bzw. nur die VWL noch einbezahlen und die Kohle lieber in Fonds anlegen?
So eine Kapital-LV ist doch nicht Inflationsgeschütz -oder?
Sie greifen einen 5 Jahre alten Thread wieder auf um solche unpassenden und unsinnige Werbung zu plazieren ?
Ihr "Beitrag" zum Thema Anschlussfinanziwerung ist ebenfalls mehr als bedenklich, "noelmaxim" hat das ja an entsprechender Stelle schon ausreichend gewürdigt.
Es mag sein, dass der Thread alt ist, aber es gibt Aspekte, die durchaus erwähnenswert sind:
Die Kostenquote spielt weniger eine Rolle. Das Endergebnis zählt. Und im Endergebnis vergessen scheinbar alle, dass diese Rente versteuert und mit vollem KV-Beitrag vorbeitragt wird.
Für die KV gilt die Grenze für diejenigen die in der Krankenversicherung der Rentner sind: Bezugsgröße 2016: 2905€ /20 = 145,25€ monatlich. Wenn die bAV also monatlich 145,25€ überschreitet, bedient sich die KV mit aktuell über 16% dran! Auch bei Einmalauszahlungen wird der KV Beitrag fällig (die Einmalsumme wird auf 120 Monate aufgeteilt und entsprechend vorbeitragt).
Die freiwillig gesetzlich Versicherten dürfen bereits ab dem 1. € den Beitrag zur Krankenkasse entrichten. Selbstverständlich NUR bis zur Bemessungsgrenze zur GKV!
Böse Zungen behaupten, die Krankenkasse ist beim Ruheständler gieriger als das Finanzamt...
Und der Anleger macht sich trotzdem nur über die einmaligen Abschlusskosten und laufenden Verwaltungskosten Gedanken!?
Es lässt sich aber wohl kaum leugnen, dass die Kosten eines wie auch immer gearteten Vorsorgeproduktes einen maßgeblichen Einfluss auf das Endergebnis haben.
Und mir ist nicht wirklich klar, warum hier ein 5 Jahre alter Thread aufgewärmt werden soll, um die bekannte Verbeitragung von Rentenleistungen aus einer betrieblichen Altersvosorge auf das Tableau zu bringen.
Wenn wir aber schon dabei sind: Es ist nicht bekannt, ob der damalige TO überhaupt Beiträge erbringen muss. Vielleicht ist er auch privatversichert. Was natürlich wiederum Auswirkungen auf den Wirkungsgrad der bAv in der Ansparphase hätte.
definitiv, da gebe ich Ihnen recht, was die Verbeintragung angeht...
Warum bin ich der Meinung, dass die Abschlusskosten weniger relevant sind? Ich habe in den letzten 15 Jahren bei gleichem Produkt und gleicher Einzahlung bisher prognostizierte Abweichungen von etwa bis zu 15.000 € gesehen. Auf 30 Jahre macht das nach der Inflation fast nichts mehr aus...
Außerdem ist es nicht bekannt, ob ein Produkt mit höheren Abschlusskosten eine geringere Ablaufleistung haben wird, als ein gleiches Produkt mit weniger Abschlusskosten. Abschlusskosten sind für einen langfristigen Sparvertrag die geringste Sorge...