Haben Kündigungsfristen eine gesetzliche Grundlage?
Hallo Leute; ich habe einen neuen Arbeitskollegen, der in seinem Arbeitsvertrag eine ganz andere Kündigungsfrist stehen hat als ich. Während bei mir eine Kündigung vier Wochen vor Monatsende ausgesprochen werden muss, sind es bei ihm lediglich zwei Wochen vor Monatsende. Er befindet sich aber nicht mehr in der Probezeit...
Darf der Arbeitgeber solche Fristen selber festlegen oder sind die gesetzlich bestimmt und muss er sich daran halten? Darf er überhaupt unterschiedliche Fristen einräumen?
AW: Haben Kündigungsfristen eine gesetzliche Grundlage?
Ja, darf er. BGB §622 regelt das. Allerdings ist die Frist von Ihrem Kollegen unzulässig, wenn Absatz 5 nicht zutrifft.
Welche Kündigungsfrist zählt ist manchmal schwer rauszufinden, da auch der Tarifvertrag entsprechende Vorschriften enthalten kann. Es gilt immer die günstigere (bei Kündigungsfristen is günstiger = länger) Kündigungsfrist. Also prüfen, ob es einen Tarifvertrag mit längeren Fristen gibt, ansonsten gilt die gesetzliche Regelung nach BGB §622
AW: Haben Kündigungsfristen eine gesetzliche Grundlage?
Tip aus der Praxis: Den Arbeitgeber auf keinen Fall darauf hinweisen. Kommt es zur Kündigung mit der falschen Frist, ist die Kündigungsschutzlage schon gewonnen. Das kann durchaus ein paar Monate mehr Gehalt bedeuten, wenn der Arbeitgeber es falsch anstellt und schlecht beraten wird (was ziemlich häufig vorkommt).