Meine Frage bezieht sich auf den Abschluss einer (selbstständigen) Berufsunfähigkeitsversicherung.
Als gerade fertiger Medizinstudent kurz vor dem Berufsanfang habe auch ich schon mehrere Anrufe von meinem ganz persönlichen MLP-Berater inklusive einem ersten Beratungsgespräch erfahren dürfen. Keine Angst, ich habe nichts abgeschlossen, da ich eine gesunde Skepsis gegenüber diesem Unternehmen und Maklern im allgemeinen habe.
Deshalb habe ich mich dann in den letzten Tagen und Wochen relativ ausführlich mit der ganzen Versicherungsthematik beschäftigt (Ratgeber vom Bund der Versicherten, Internet etc.). Eines ist mir aber immer noch nicht klar, weil es dazu gerade im Internet lauter widersprüchliche Angaben gibt: Stichwort Probeantrag / Risikovor(ab)anfrage / anonyme Risikovoranfrage !
Weil ich doch ein paar Wehwehchen mitbringe (Heuschnupfen, allergisches Asthma und ein paar andere Dinge), ist eine Vorantrage bei mehreren Versicherern in meinem Falle ja praktisch Pflicht, weil sich die Bedingungen und Preise bei den VUs dann ja sehr unterscheiden können. Großes Problem dabei ist aber wohl die Datenspeicherung in der HIS !
So wie ich das bis jetzt in Erfahrung bringen konnte, ist es ja so (korrigiert mich, wenn ich falsch liege):
1.Daten aus Probeanträgen werden wohl regelhaft in der Wagnisdatei gespeichert.
2.Daten aus anonymisierten Voranfragen über Makler, die (hoffentlich zuverlässig) personenbezogene Daten aus meinen Unterlagen schwärzen, können nicht gespeichert werden, da sie ja keiner Person zugeordnet werden können. Nachteil ist aber angeblich hierbei, dass viele VUs diese anonymisierten Voranfragen gar nicht erst bearbeiten und man dadurch schlussendlich (wenn überhaupt) nur die Auswahl aus ein paar wenigen Anbietern und Policen hat.
Wie sieht es nun mit der normalen (nicht anonymisierten) Risikovoranfrage aus? Habe gelesen, dass man die als potentieller Versicherungsnehmer einfach nicht persönlich unterschreiben soll, dann fällt auch das Recht der VUs auf Datenspeicherung in der HIS weg - ferner dürfen sie auch nicht bei den entsprechenden Ärzten nachfragen.
Ist das tatsächlich so und kann man der Sache wirklich trauen ? Oder speichern die einfach trotzdem ? Wird ja keine Instanz geben, die Ihnen da auf die Finger schaut. Mein MLP-Berater, der bei mir diese Risikovoranfragen versuchen möchte, meinte auf meine Nachfrage dazu folgendes:
"Risikovoranfragen dürfen generell nicht gespeichert werden. Dies ist ja
auch der Sinn einer Risikovoranfrage, damit Ihre Daten nicht in der
Sonderwagnisdatei der Versicherungswirtschaft gespeichert werden. Die Daten
werden erst bei Antragstellung gespeichert. Es handelt sich um keine
Probeanträge."
Auf der oft empfohlenen Seite buforum24 Berufsunfähigkeitsversicherung per Risikovoranfrage und in gewissen Foren steht allerdings das Gegenteil. Risikoanfragen würden sehr wohl auch gespeichert.
Was wisst ihr darüber ? Wäre schön, wenn da jemand mal ein bisschen Licht ins Dunkel bringen könnte !
Unabhängig davon überlege ich mir, es einfach erst mal über das Angebot von buforum24.de (oder über ein ähnliches) mit der anonymisierten Anfrage zu versuchen. Hat da jemand Erfahrungen ? Hat man da am Ende dann wirklich noch eine gute Auswahl ? Oder ist am Ende diese ganze Verwirrung um das Thema nur ein gut inszenierter Werbegag von Helge Kuhn, dem Makler hinter buforum24 Berufsunfähigkeitsversicherung per Risikovoranfrage ;-) ?
Ich möchte behaupten, mit ihrer Skepsis verkomplizieren sie die Sache enorm.
Eine gewisse gesunde Grund-Skepsis ist ja immer durchaus angebracht. Jedoch sehe ich nun in ihrem Fall keinen Anhaltspunkt, warum man dem Kollegen von der MLP kein Vertrauen schenken könnte. Schließlich kann er sich durch eine Voranfrage keinen finanziellen Vorteil verschaffen. Wenn die Voranfrage gut ausfällt, ist ja noch kein Vertrag geschlossen.
Wenn ich bei einem Mandanten die Fragestellung habe, ob und wie eine Versicherbarkeit möglich ist, reiche ich die Unterlagen (bei fragwürdigen Geschichten auch Arztberichte) ohne Namennennung bei den Gesellschaften ein, wenn ich nicht ohnehin beim Anbieter einen persönlichen Ansprechpartner habe, der mir solche Dinge unkompliziert innerhalb weniger Stunden klären kann. Die Auswahl an Versicherern, die dieses anonym machen, ist aus meiner Sicht vollkommen ausreichend.
Da sie das Stichwort Mediziner gaben, würde ich - je nachdem wie und wo sie beruflich unterwegs sein werden - auf das Vorhandensein der sog. Infektionsklausel achten.
Hallo und vielen Dank für Ihre Antwort!
Das mit der Infektionsklausel ist meiner Meinung nach in meinem Job schon ein Muss, das sehe ich auch so. Darauf hätte ich ohnehin geachtet, aber danke trotzdem für den Hinweis.
Sie raten also, wenn ich Sie richtig verstehe, auch zur Risikovoranfrage ohne Namensnennung und sagen, es gibt genügend Versicherer, die diese Anfragen bearbeiten.Das wär natürlich spitze!
Wegen dem MLP-Berater: man liest ja viel schlechte Dinge über deren Methoden. Mir ist auch klar, dass es denen natürlich um die Provisionen geht. Die Risikovoranfrage hätte ich aber evtl trotzdem über den Berater gemacht, einfach, weil mir das Arbeit ersparen würde. Und natürlich ist die Anfrage erst einmal unverbindlich und provisionsfrei; nur, wenn er meine Personendaten nicht schwärzt, dann wäre das bezüglich der Datenspeicherung in der HIS trotzdem riskant, oder? Auf meine Anfrage hin, ob er das denn tut, antwortete er ja ausweichend mit "bei einer Risikovoranfrage werden Daten grundsätzlich nicht gespeichert". Das liest man ja aber wie gesagt an vielen Stellen anders, also mangels besserem Wissen bewerte ich diese Aussage einfach mal als FALSCH (ob gewollt oder nicht, ist fürs Endergebnis unerheblich). Auch sie machen ja die Anfrage ohne Namensnennung (doch wohl nicht ohne Grund!). Deshalb meine Skepsis gegenüber dem Berater ! Um die Provision gings mir nicht, die könnte er bei Vetragsabschluss von mir aus schon haben, er hatte ja auch Arbeit mit der Sache.
Ich gebe ihnen komplett Recht, dass das ein sehr sensibles Thema ist.
Da kann ich nur aus Beratersicht sprechen. In dem Moment, wo eine Gesellschaft, eine Eintragung in die Datenbank vornimmt, wird die Person vom Versicherer auch darauf hingewiesen. Wenn ich nun als Berater das zu verantworten habe, dann kann ich mir sicher sein, dass der Mandant bzw. Kunde längste Zeit mit mir zusammen gearbeitet hat.
Deshalb reiche ich, egal wie gut ich den Risikoprüfer von der Gesellschaft nun kenne, ausschließlich solche Daten ohne die Möglichkeit weiter, dass die Person identifiziert werden kann.
Von den Gesellschaften, die diese Vorgehensweise nicht akzeptieren, fallen mir spontan nur zwei Versicherer ein, die jedoch ohnehin bei meinen Vergleichen extrem selten unter den Top 5 liegen.
Hallo
Selbstverständlich kann der Makler oder Vertreter bei der Versicherung anonym Nachfragen ob eine Person mit den "Vorschäden" versicherbar ist. Des sind aber über weite Strecken nur Pauschalaussagen. Bei speziellen Sachen z.B. Asthma, das es ja in vielen Formen gibt, wird dann eine Einzelfallprüfung gemacht, die nur mit personenbezogenen Daten und mit Hilfe des behandelnden Arztes möglich ist. Ich muß sagen, das ich das ganze Problem nicht verstehe.
Wie anonym ist eine Anfrage, wenn dabei neben detaillierten Angaben zur individuellen Krankengeschichte (die wohl gerade bei den Leuten, die eine solche Anfrage nutzen, sehr individuell sein kann) auch noch der vollständige Name samt Geburtsdatum übermittelt werden?
Es wird behauptet, dass die Versicherer nicht berechtigt wären diese Daten dauerhaft zu speichern. Dann würde der Vorteil einer solchen "anonymisierten Voranfrage" jedoch in der Zusage der Versicherer bestehen, dass sie keine Daten speichern.
Aus meiner Sicht haben die Versicherer jedoch im eigenen Interesse und im Interesse aller Versicherten großes Interesse daran mit allen Mitteln Menschen mit erhöhtem Risiko zu identifizieren und diese gegebenenfalls schlechterzustellen oder eine Versicherungszusage abzulehnen.
Möglicherweise funktioniert das ja alles ganz toll. Aber der Begriff "anonymisierte Voranfrage" ist irreführend. Jeder sollte sich bewusst sein, dass dabei keine Anonymität gewährleistet ist.
Auf Nachfrage bei einem Makler, der auf solche anonymisierten Voranfragen spezialisiert ist, wurde mir mitgeteilt, das mit den Versicherungsunternehmen vereinbart wurde, den vollständigen Namen und das Geburtsdatum des Patienten mitzuteilen.
Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Versicherungsunternehmen auch zweifelsfrei identifizieren können wer hinter dem Eintrag steht, so die Mitarbeitern des Maklers. Denn sonst könnte ja jeder kommen und das günstige Angebot wahrnehmen...
Der Vorteil dieses Vorgehens zur Einholung eines Angebots mag daher vielleicht in einer Vereinbarung mit den Versicherern liegen, dass die Daten nicht gespeichert werden. Anonymität ist jedoch nicht gewährleistet.
Die Antwort auf meine Nachfrage danach welche Daten an den Versicherer übermittelt werden, habe ich hier nach bestem Wissen wiedergegeben. Und die Mitarbeiterin klang eigentlich so als ob sie diese Risikovoranfragen routinemäßig macht.
Warum fragst du da nicht mal nach und wenn du etwas anderes erzählt bekommst, kannst du ja auch hier berichten.
Ich habe beruflich mit klinischen Studien zu tun. Es gibt es klare international verbindliche Voraussetzungen was die Anonymisierung von Patientendaten angeht und die werden hier keinesfalls erfüllt.
Ich wollte hier einfach meine Erfahrungen teilen. Wer es besser weiß, bitteschön. Wer glaubt auch schon daran was in einem Forum in Internet erzählt wird? Es ist keiner gut beraten sich darauf zu verlassen.
ich möchte hier einmal feststellen, dass eine Voranfrage bei einem Versicherungsunternehmen ohne Angabe eines Namens mit Schilderung der Beschwerden bzw. Krankheiten möglich ist.
Solche Voranfragen stelle ich für meine Kunden schon seit über 20 Jahren!
Nicht jeder Makler der sich im Internet tummelt gehört zu der Gruppe der Spezialisten. Es gibt auch viele schwarze Schafe, denen die notwendige Ausbildung fehlt.
Wenn Du selbst, wie Du ja schreibst keine Ahnung hast, dann bitte etwas zurückhalten und überlasse die Antwort den Spezialisten.