Vor ein paar Wochen habe ich ein Produkt per Online im EU-Raum gekauft. Ein Tag nach dem Einkauf bin ich vom Kaufvertrag zurückgetreten und habe den Kaufpreis um Rückerstattung gebeten. Auf meine mehrfache Nachfrage hat die Firma keine Reaktion gezeigt und von Gelderstattung möchten sie schon gar nichts hören. Was kann ich tun? Kann ich über das deutsche Amtsgericht die ausländische Firma anklagen? Haben den unsere Gesetze in einem anderen EU-Land eine Wirkungskraft bzw. Gültigkeit? In welcher Amtssprache wird das Verfahren vollzogen und wem fallen die Übersetzungskosten an?
AW: Rückerstattung des Online-Einkaufs im EU-Raum!
Ich vermute, eine Antwort wird Niemand hier so einfach aus dem Ärmel schütteln. Hier ist tatsächlich der Fachmann gefragt. Am Besten ein Jurist mit Hintergrund im internationalen Vertragsrecht.
Hängt eben stark davon ab, was die EU Verordnungen dazu sagen und wie unterschiedlich die länderspezifischen Gesetzgebungen sind. Auch sind hier ggf. zwischen den Staaten direkt getroffene Abkommen zu berücksichtigen.
AW: Rückerstattung des Online-Einkaufs im EU-Raum!
Hast Du dir mal den Kaufvertrag richtig angeschaut, lieber Spitzohr. Ich würde zuerst den Kaufvertrag gut inspizieren. Darin müsste normalerweise alles geregelt sein wie Gerichts- bzw. Rechtsstand. Es ist meistens sehr kompliziert über Online einzukaufen. Deswegen lasse ich die Finger davon. Würde ich Dir auch raten. Nun ist es aber schon passiert!!!
Außerdem kann ich Dir noch empfehlen auf die Internetseite des EVZ mal zu schauen. Auf die kannst Du sicherlich vertrauen. Die sind eben zuständig für jegliche Problematik im europäischen Fernabsatzhandel und können dich über die rechtliche Situation aufklären. Die Übersetzungskosten sind meiner Meinung nach sehr nachrangig.