Arbeitgeberzuschuss PKV/GKV

+ Antworten
2Antworten
  1. Avatar von Simon Ziller
    Simon Ziller ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    07.02.2011
    Beiträge
    1
    Danke
    0

    Standard Arbeitgeberzuschuss PKV/GKV

    Hallo,

    ich bin Angestellter, meine Frau nebenberuflich selbständig tätig. Wir haben eine behinderte Tochter mit Pflegestufe.
    Bisher bin ich GKV-versichert, meine Frau und meine Tochter sind bei mir in der Familienversicherung.
    Ab 2011 kann ich mich privat versichern. Meine Frau braucht ab 2011 eine eigene Versicherung, weil sie über der Einkommesgrenze der Familienversicherung liegt. Meine Tochter wird wohl nicht in der PKV angenommen.

    Jetzt meine Fragen:
    1. Kann ich mich privat versichern, meine Frau und meine Tochter jedoch in der GKV belassen?
    2. Hat das Auswirkungen auf das Pflegegeld?
    3. Muss mein Arbeitgeber, wenn ich privat versichert bin, auch für die Versicherung meiner Frau und Tochter einen Zuschuss bezahlen

    Vielen Dank im Voraus für eine fachmännische Auskunft

  2. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    16.01.2011
    Ort
    Neuburg an der Donau
    Beiträge
    461
    Danke
    61

    Standard AW: Arbeitgeberzuschuss PKV/GKV

    Hallo!

    Ihre Frau kann sich freiwillig gesetzlich versichern und zahlt dann Beiträge aus allen Einkunftsarten die sie hat, mindestens aus 1.916,25 € monatlich. Wenn die Arbeitszeit unter 17 Stunden und das Einkommen unter ca. 840 € liegen, könnte sie bei manchen GKV als nebenberuflich eingestuft werden und zahlt den Beitrag dann nur aus den ca. 840 € monatlich. Bei einigen Anbietern kann sie auch ein Krankentagegeld versichern.
    Alternativ kann auch Ihre Frau in eine PKV wechseln.

    Wenn Ihre Tochter in keiner PKV versicherbar ist, dann muss sie in der GKV bleiben. Wenn Sie selbst in die PKV wechseln, weil Sie als Angesteller über der JAEG verdienen, verliert Ihre Tochter das Recht auf Familienversicherung, auch wenn man sie bei Ihrer Frau mitversichern würde. Siehe SGB V §10 (3).
    Für Ihre Tochter würde dann der freiwillige Mindestbeitrag in der GKV fällig werden. Das sind derzeit 126,90 € pro Monat für die Krankenversicherung + 18,74 € für die Pflegeversicherung.
    Da sie weiterhin gesetzlich Pflegeversichert wäre, müsste das Pflegegeld unverändert bleiben. Fragen Sie dazu aber lieber mal bei der GKV nach!

    Ihr Arbeitgeber beteiligt sich an Ihren Krankenversicherungsbeiträgen und denen Ihrer Tochter mit bis zu 50 %, aber höchstens mit der Summe in € die er bisher auch bezahlt hat. Das sind im Moment 307,21 € monatlich inkl. der Pflegeversicherung.

    MfG

    Alexander Reibold
    Versichrungs- und Fondsmakler
    Neuburg an der Donau

  3. Avatar von neugierig
    neugierig ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    29.08.2010
    Ort
    Sachsen
    Beiträge
    79
    Danke
    3

    Standard AW: Arbeitgeberzuschuss PKV/GKV

    Wenn die Arbeitszeit unter 17 Stunden und das Einkommen unter ca. 840 € liegen, könnte sie bei manchen GKV als nebenberuflich eingestuft werden und zahlt den Beitrag dann nur aus den ca. 840 € monatlich.
    Hallo Alexander, es gibt hierzu eine einheitliche Regelung durch den "GKV Spitzenverband" Die ist bindend für alle GKV´s

    LG Frank
    ____________________________

    folge mir bei Twitter

    Mein Blog| Info´s zu Versicherungen mit wertvollen Insider-Tips zum Sparen |

    Einen Fehler machen und ihn nicht korrigieren - das erst heißt wirklich einen Fehler machen.

Ähnliche Themen

  1. Arbeitgeberzuschuss PKV

    Von SamuelG im Forum Krankenversicherung
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 11.07.2011, 14:48
  2. Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 05.11.2010, 16:57