Unterbrechung der Ausbildung – Unterhaltszahlung sichergestellt?

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  1. Avatar von Peter Pan
    Peter Pan

    Standard Unterbrechung der Ausbildung – Unterhaltszahlung sichergestellt?

    Zur später Stunde möchte ich folgenden Fall mit Euch teilen und würde mich über jede Antwort freuen.

    Ich möchte meine Ausbildung unterbrechen und bis Ende des Jahres arbeiten.
    Hätte ich dann immer noch Rechtsanspruch auf Kindergeld bzw. wären meine Eltern verpflichtet für meinen Unterhalt zu mindestens teilweise aufzukommen.

    Sollte alle diese Zahlungen wegfallen, hätte ich den Anspruch auf andere staatliche Kassen?

    Danke für weiterführende Hinweise & Gruß. PeterPan.

  2. Avatar von Gerald
    Gerald ist offline

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    Standard AW: Unterbrechung der Ausbildung – Unterhaltszahlung sichergestellt?

    Also genau weiß ich es nicht. Aber ich denke das hängt davon ab wie viel du dann verdienst. Ist es zu viel, erhälst du keine unterstützung mehr. Wo genau die grenzen liegen, kann ich leider nicht sagen. Einfach mal googlen.

  3. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

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    Standard AW: Unterbrechung der Ausbildung – Unterhaltszahlung sichergestellt?

    Verstehe ich nicht... was für Arbeit soll den so Wichtig sein, dass du deine Ausbildung unterbrichst? Zumal wenn du jetzt schon nach Zuschüssen fragst?

    Also Hartz4 bekommst du erst mit 25 außer du hast ein guten nachweisbaren Grund wieso du es früher bekommen solltest. (Also z.b. wenn du Zuhause geschlagen wirst)

    Kindergeld bekommst du bis 25 bist und darfst nicht mehr als circa 7600 Euro BRUTTO im Jahr verdienen. Den genauen Satz musst du nochmal anfragen... liegt aber wie gesagt circa bei 7600.

  4. Avatar von Birgit
    Birgit ist offline

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    Standard AW: Unterbrechung der Ausbildung – Unterhaltszahlung sichergestellt?

    Hallo,

    Kindergeld bekommst du nur,wenn du Schüler oder in Ausbildung bist.
    Das fällt also schon mal weg,wenn du deine Ausbildung abbrichst.

    Unterhalt zahlen müssen deine Eltern nur,wenn du volljährig bist, bis zum Ende deiner 1. Ausbildung,bzw. wenn du noch zur Schule gehst.
    Fällt also auch weg.

    Hartz4 (Ergänzung),denk ich,wirst du auch nicht bekommen.
    Weil du die Situation mutwillig herbei geführt hast.

    Hättest du die Ausbildung nicht abgebrochen,hättest du von deinen Eltern Unterhalt bezogen.


    Wenn du arbeiten willst,bekommst du doch Arbeitslohn.
    Dann hast du doch Geld,um dein Leben zu finanzieren.

    Wenn das nicht ausreichen wird,dann solltest du die Ausbildung nicht abbrechen.


    Wobei ich sowieso nicht verstehen kann,warum man seine Ausbildung abbrechen will,um zu arbeiten.

    Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist so wichtig.


    Birgit

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