Ist meine Frau in der Haftpflichtversicherung mit drin?
Ich habe schon seit meinem 20. Lebensjahr eine private Haftpflichtversicherung. Jetzt bin ich 32 Jahre und werde im April heiraten.
Meine zukünftige Frau hat keine eigene Haftpflichtversicherung und deshalb interessiert es uns sehr, ob sie dann bei mir mitversichert ist. Muss ich die Heirat dann bei der Versicherung bekannt geben, oder gilt die Versicherung dann automatisch?
Sie hätte nämlich ganz unabhängig davon ohnehin gerne eine Haftpflichtversicherung.
AW: Ist meine Frau in der Haftpflichtversicherung mit drin?
Hallo Topos!
Vermutlich haben Sie bisher eine Single-Haftpflichtversicherung. Das können Sie im Versicherungsschein nachlesen. Dann wäre Ihre Partnerin nicht mit versichert. Falls Sie schon eine gemeinsame Wohnung haben, können Sie die Dame auch jetzt schon in die Versicherung mit aufnehmen lassen. Die Hochzeit müssen Sie dafür nicht abwarten!
Und wenn die Versicherung so lange unverändert besteht, sollten Sie die Gelegenheit nutzen und sie auch gleich auf den neuesten Stand bringen lassen. Dann fehlen vermutlich wichtige Details wie Schäden durch Internetnutzung oder Schäden an geliehenen Sachen und vieles mehr.
AW: Ist meine Frau in der Haftpflichtversicherung mit drin?
Hallo zusammen,
ich hatte auch jahrelang eine Single-Versicherung. Als meine Freundin zu mir zog, habe ich sie bei der Versicherung angegeben und sie ist nun ohne Mehrkosten über mich mitversichert.
Nach Auskunft der Versicherung ist sie das als Ehefrau automatisch, ohne Heirat muss sie halt extra angegeben werden.
Genauso verhielt es sich auch mit der Rechtschutzversicherung.
AW: Ist meine Frau in der Haftpflichtversicherung mit drin?
Hallo
Wenn du das der Versicherung gemeldet hast, ist das o.k. Ohne Mehrbeitrag ist etwas merkwürdig. Nach der Änderung solltest du auch einen neuen Versicherungsschein bekommen haben, da mal reinschauen was tatsächlich verändert wurde. Das die Ehefrau bei Heirat automatisch versichert ist, ist Quatsch. In einer Singlehaftpflicht ist nun mal nur eine Person versichert. Sie ist ohne Meldung nur bis zur nächsten Hauptfälligkeit mit versichert. Danach ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, das neue Risiko, in dem Fall eine weitere Person, anzugeben.