AW: Eintritt in die private KV, was für Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Hallo Ariane!
Sie dürfen nicht in der gesetzlichen Kasse Pflichtversichert sein. Dann können Sie in eine PKV Ihrer Wahl wechseln. Ob Sie das sind, kann ich Ihnen gerne beantworten wenn Sie etwas mehr zu Ihrer Situation schreiben. Sind Sie Angestellt? Selbständig? Einkommen? Familienversichert?
MfG
Alexander Reibold
Versicherungsmakler
Neuburg an der Donau
AW: Eintritt in die private KV, was für Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Hallo Ariane,
entscheidend ist die Beitragsbemessungsgrenze.
Du musst in drei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens 47.800 € jährlich verdient
haben.(Ohne Gewähr). Wenn das der Fall ist, solltest Du schnell wechseln, denn die
Leistungen bei einer privaten KV sind viel besser als in der gesetzlichen.
Unter den Anbietern gibt es aber massig Unterschiede, also vergleichen.
AW: Eintritt in die private KV, was für Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zitat von Mailman
Hallo Ariane,
entscheidend ist die Beitragsbemessungsgrenze.
Du musst in drei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens 47.800 € jährlich verdient
haben.(Ohne Gewähr). Wenn das der Fall ist, solltest Du schnell wechseln, denn die
Leistungen bei einer privaten KV sind viel besser als in der gesetzlichen.
Unter den Anbietern gibt es aber massig Unterschiede, also vergleichen.
Gruss, Mailman
Hallo Mailman,
nur der Ordnung halber, da dieser Beitrag auch schon älter ist.
Bis auf Ihren letzten Satz sind Ihre Aussagen leider in jeder Hinsicht falsch.
1. nicht die Beitragsbemessungsgrenze ist maßgeblich für die erstmalige Befreiung der Versicherungspflicht in der GKV, sondern die Jahresarbeitsentgeltgrenze! Dies ist ein wesentlicher Unterschied.
Die Beitragsbemessungsgrenze dient, wie es der Name schon vermuten läßt, zur Bemessung des Beitrags für Versicherungspflichtige in der GKV.
Diese Grenze liegt gegenwärtig bei 44.500Euro. Bis zu diesem Betrag sind maximal Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu entrichten.
Ausnahmen gelten bei Sonderzahlungen oder Märzklausel.
Hat also mit der Berfeiung von der Versicherungspflicht in der GKV absolut nichts zu tun!
2. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder auch Versicherungspflichtgrenze genannt liegt gegenwärtig für 2011 bei 49.500 Euro! Nach vielen Jahren der ständigen Anhebung wurde diese erstmalig in 2011 um 450 Euro gesenkt!
Dieses Einkommen muss ich also nachweisen um mich von der Vérsicherungspflicht als Angestellter befreien zu können.
3. 3 Jahresregelung: Auch hier wieder falsch. Diese 3 Jahresregelung wurde mit Wirkung zum 01.01.2011 außer Kraft gesetzt. Dank EX-Gesundheitsminister Herrn Rößler. Ich brauche also, wie in früheren Jahren nur wieder 1 Jahr nachweisen über der Jahresentgeltgrenze zu liegen um mich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien zu lassen.
4. Die Pauschalaussage, dass PKV Leistungen immer besser sind als GKV Leistungen ist nicht zutreffend. Auch im PKV Bereich gibt es Tarifwelten, die gegenüber der GKV nicht wirklich bessere Leistungen darstellen.