Unterhaltsrechtsanspruch eines Azubis an die Eltern!

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  1. Avatar von Prinz Eisenherz
    Prinz Eisenherz

    Frage Unterhaltsrechtsanspruch eines Azubis an die Eltern!

    Schönen Sonntag wünsche ich Allen, die gerade an ihren PCs sitzen.

    Möchte schnell einen Diskussion in den Raum werfen und wäre froh für clevere Antworten. Ich habe einen traumhaften Ausbildungsplatz bekommen und werde sogar auch ca. 700 Euro monatlich verdienen. Bekomme nebenbei noch von meiner Mutter aufgerundet 200 Euro Kindergeld.
    Möchte bald ausziehen und alleine wohnen. Meine Eltern sind schon seit Urzeiten geschieden und sind berufstätig. Ist mein Vater noch verpflichtet mir gegenüber Unterhalt zu zahlen?

    Prinz Eisenherz.

  2. Avatar von Birgit
    Birgit ist offline

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    Standard AW: Unterhaltsrechtsanspruch eines Azubis an die Eltern!

    Hallo Prinz Eisenherz,

    bei Kindern ab 18 Jahre sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig.
    d.h. deine Mutter und dein Vater müssen dir Unterhalt bezahlen.
    Das ist dann abhängig von der Höhe des Gehaltes beider Elternteile.

    Das gilt allerdings nur,wenn es deine 1.Ausbildung ist.


    Birgit

  3. Avatar von PedroK
    PedroK

    Standard AW: Unterhaltsrechtsanspruch eines Azubis an die Eltern!

    Na, klar doch! Sollte es sich um die erste Ausbildungsstelle handeln, müssen sogar beide Elternteile für deinen Unterhalt aufkommen. Es würde sich nach dem Verdienst der Eltern richten, welche Unterhaltstabelle hinzugezogen wird. Unterhaltsansprüche können aber nur von dir gegenüber dem Vater geltend gemacht werden. Da ist der Mutter die Hand gebunden. Sie kann nur ihren Teil erfüllen und hoffen, dass dein Vater nicht versucht seinen Gehalt bewusst niedriger als in der Wirklichkeit angibt.

    Tschüss. Pedro.

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