Werden die Sparbücher von Patenkindern auch besteuert?
Guten Abend,
vor zwei Jahren wurde mein Patenkind geboren und ich habe zu diesem Anlass ein Sparbuch eröffnet, auf das ich jeden Monat 30 Euro einzahle.
Da die Eltern des Kindes nichts davon wissen sollen, ist das Buch bei mir. Es lautet aber auf den Namen des Patenkindes. Das Geld bringt zwar nicht die Riesenzinsen, aber irgendwann müssen sie doch von irgendwem mal angegeben werden.
Ist das meine Aufgabe, wenn ich das Sparbuch eröffnet habe oder muss das Patenkind später mal alles nachmelden? Ich will nichts falsch machen, aber auch keinen übertriebenen Ehrgeiz an den Tag legen.
AW: Werden die Sparbücher von Patenkindern auch besteuert?
Normalerweise benötigt man zum Eröffnen des Kontos Unterlagen über den Inhaber (hier: das Patenkind) wie Geburtsurkunde/Vollmacht. Das Kind müsste beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten. Dann wird keine Steuer einbehalten, oder die Gesamterträge der möglicherweise verschiedenen Konten überschreiten nicht den Sparerfreibetrag von 801 € pro Jahr. Dann muss man diesen Freibetrag bei der Bank eintragen lassen (vielleicht auch anteilig).
Allerdings braucht man meines Wissens für alle diese Dinge die Zustimmung/Vollmacht mindestens eines Erziehnungsberechtigten.
Grundsätzlich unterliegt das Zinseinkommen der Zinsabschlagssteuer.
Ich hatte das für mein Patenkind auch überlegt, vor allem weil ich den Zugriff der Eltern verhindern wollte. Aber ich konnte kein Konto eröffnen :-(
Gruß