Kann ein Arbeitgeber dem Vater die Elternzeit verwehren?

+ Antworten
1Antworten
  1. Avatar von Bella
    Bella

    Frage Kann ein Arbeitgeber dem Vater die Elternzeit verwehren?

    Hallo ihr alle

    wir bekommen im nächsten April ein Kind und würden uns die Elternzeit gerne teilen.

    Mein Mann arbeitet bei einer Werbeagentur und sein Chef hat schon durchblicken lassen, dass er eigentlich nicht damit einverstanden ist, wenn er in die Elternzeit geht. Dabei wäre das für uns sehr wichtig, weil ich nach der Geburt des Kindes dringend noch meine letzten Scheine an der Uni machen muss.

    Ist es nicht auch gesetzlich vorgesehen, dass die Eltern sich diese Zeit aufteilen können? Kann der Chef ihm also die Genehmigung wirklich verwehren?

    Gurß,
    Bella

  2. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    13.09.2010
    Ort
    Stade / Hamburg
    Beiträge
    2.245
    Danke
    278

    Standard AW: Kann ein Arbeitgeber dem Vater die Elternzeit verwehren?

    Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
    BEEG - Einzelnorm
    BEEG - Einzelnorm
    Hier noch mehr Info:
    BEEG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    Ich gebe zu, da ich im Arbeitsrecht regelmäßig geschult werden, liest es sich für mich einfacher. Wichtig ist hier §16. Da heißt es: "... der Arbeitnehmer ... kann verlangen ...". Da steht nichts von Antrag oder Genehmigung. Insofern kann er gerne nicht einverstanden sein, der Anspruch besteht aber trotzdem. Diesen Anspruch kann man weder einzelvertraglich noch sonstirgendwie ändern oder ausschliessen.

    Leider ist das immer so eine Sache mit Ansprüchen und so weiter. Letztlich will man ja den Arbeitsplatz behalten und das Arbeitsklima soll möglichst auch in Ordnung sein. Insofern ist eine einvernehmliche Lösung hier immer anzuraten. Am Besten mal den Betriebsrat mit ins Boot holen. Landet sowas vorm Arbeitsgericht, geht die Sache ziemlich eindeutig aus. Allerdings mach der Arbeitgeber in der Regel dann die Brieftasche auf und tauscht Abfindung gegen Arbeitsvertrag. Also: Redet miteinander!! Wenn der Chef nicht will, dann einfach den Antrag zur Person schicken. Die kennen die Rechtslage meist auch besser.

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 19.04.2012, 10:13
  2. Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 28.12.2011, 08:49
  3. Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 20.06.2011, 09:43
  4. Wieviel Urlaub kann der Arbeitgeber festlegen?

    Von Anneke im Forum Arbeit & Beruf
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 08.03.2011, 12:28
  5. Kann der Arbeitgeber den Betriebsrat ignorieren?

    Von Pinscher im Forum Arbeit & Beruf
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 03.03.2011, 10:47

Benutzer, die dieses Thema gelesen haben: 0

Derzeit gibt es keine Benutzer zum Anzeigen.