Muss der Fahrzeughalter der Versicherungsnehmer sein?
Liebe Leute im Finanz-Forum...
Mit Versicherungen kenne ich mich insgesamt nicht so gut aus, darum muss ich jetzt hier mal eine ganz blöde Frage stellen.
Ich bin 25 Jahre und habe seit etwa fünf Jahren meinen Führerschein. Leider konnte ich mir bis jetzt noch kein Auto leisten, aber demnächst ist es soweit.
Da meine Eltern gerne die Versicherungskosten für mich übernehmen würden, interessiert es uns, ob es wohl möglich ist, dass einer von ihnen auch der Versicherungsnehmer ist.
Oder müssen Halter und Versicherungsnehmer immer ein und dieselbe Person sein?
AW: Muss der Fahrzeughalter der Versicherungsnehmer sein?
Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht die gleiche Person sein, ist aber bei den meißten Tarifen aus Kostengründen sinnvoll. Die Frage ist doch hier, wie hoch der Schadenfreiheitsrabatt ihrer Eltern ist, wenn sie die Versicherung übernehmen. Es gibt bei einigen Versicherungen auch Sondertarife, wo bei der Einstufung die Dauer des Besitzes eines Führerscheines angerechnet wird. Beim Wechsel der Versicherung wird diese Einstufung dann aber nicht weitergegeben, denn es ist ein Sondertarif.