Rückzahlung an Unterhaltsvorschusskasse!
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Rückzahlung an Unterhaltsvorschusskasse!
Hallo,
meine Eltern haben sich vor knapp einem Jahr scheiden lassen.
Meine Mutter hat wahnsinnig große Probleme die Haushaltskosten und die Erziehungskosten für mich zu begleichen. Eigentlich hätte mein Vater nach Gerichtsbeschluss für mich Unterhalt in Höhe von ca. 300 Euro pro Monat zahlen müssen.
Da er aber nur 1.200 Euro im Monat verdient, zahlt er eben monatlich nur 120 Euro. Zurzeit übernimmt die Unterhaltsvorschusskasse die Ausgleichszahlungen für unseren Haushalt.
Kann nun meine Mutter schuldenlastig gegenüber der Vorschusskasse gemacht werden?
Müsste sie den Differenzbetrag irgendwann wieder zurückzahlen?
Gruss,
Arno
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AW: Rückzahlung an Unterhaltsvorschusskasse!
Hi. Ich denke, dass die Situation deinem Vater auch nicht gefällt. Wahrscheinlich würde er auch gerne mehr verdienen wollen. Solange das eigene Überleben nicht gesichert ist, kann man nicht erwarten, dass der Unterhaltsbetrag in der Höhe wie es gerichtlich festgelegt wurde, bezahlt wird. Sollte er aber später irgendwann mehr verdienen, würde ich ihm raten der Unterhaltsvorschusskasse es sofort zurückzuzahlen. Auch nach vielen Jahren werden die das nicht vergessen und bereiten deinem Vater viel Ärger. Nicht zu vergessen ist eben auch das diese Kassen aus Steuergeldern gefüllt werden.
Noch eine Sache, die Du dir merken solltest. Das was dein Vater an Unterhalt zahlt ist nicht gedacht für deine Mutter, damit sie ihren Haushalt gut über die Runden bekommt, sondern ist ausschließlich für deine Erziehungskosten bestimmt.
Schönen Abend noch.
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