Es ist schon eine heikle Sache in Du dich begeben möchtest. An deiner Stelle würde ich eher daran denken, die Wohnung an die Tochter zu verkaufen. Die Gläubiger können es schwieriger anfechten. Voraussetzung ist natürlich, dass der Kaufpreis ungefähr dem Marktpreis entspricht. Im umgekehrten Fall, wenn der Verkaufspreis sehr viel niedriger lag als der Marktpreis, würde sich die Rechtslage für die Gläubiger eben vorteilhaft ändern. Wenn die Forderungen der Gläubiger deinerseits nicht mehr erfüllt werden können und bewiesen wird, dass Du Vermögen zur Lasten der Gläubiger entzogen hast, kann es große strafrechtliche Folgen für dich haben. Es wäre ein indirekter Bertrugs-Versuch.
Solltest Du wirklich Schulden haben, dann würde ich an Deiner Stelle die Wohnung freihändig veräußern und mit dem Erlös die Schulden so schnell wie möglich begleichen. Meistens bringt es mehr Geld und Du sparst Dir somit viel Ärger.
Klar ist das anfechtbar, zumindest im Falle vermuteter Gläubigerbenachteiligung 4 Jahre rückwirkend!
Schau Dir an, was Franjo Poot mit seinem tollen Grundstück passiert ist, dass er zu billig an Verona übertragen hat. Ist ihm alles um die Ohren geflogen....
Such Dir einen guten Anwalt, es gibt Lösungen, aber die sind komplizierter.
Besteht die Gefahr dabei, dass fiktive Gläubiger von mir die Schenkung nach dem Grundbucheintrag nach einer bestimmten Zeit anfechten können?
Nein. Das könnten nur reale Gläubiger, und auch nur, wenn sie ihre Ansprüche zum Zeitpunkt der Schenkung schon angemeldet haben. Pfändbar ist immer nur das, was du besitzt oder erwartest, nicht, was du mal besessen hast.