Handelsregistereintrag auch bei Kleinunternehmen notwendig?
Guten Abend!
Seit einigen Monaten in Besitz eines Kleinunternehmens und möchte schnell eine Frage mit
Euch teilen. Muss ich mein Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen oder kann ich es
auch ohne einen Eintrag fortführen? Ich verkaufe in meinem Laden Kleinartikel wie Spangen,
Ketten u.a. – also nothing Besonderes.
1. Buch - Handelsstand (§§ 1 - 104a) 1. Abschnitt - Kaufleute (§§ 1 - 7)
§ 1
(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
Es kommt darauf an, ob Du als Kaufmann zählst oder nicht. Du kannst auch nach "Kleingewerbe" googeln.