hallo,
ich weiß schon, dass es bevorzugte Berufe gibt, in denen das Arbeitszimmer obligatorisch ist und man es auch auf jeden Fall steuerlich geltend machen kann.
Aber was mich interessiert ist, wie es mit „Grenzberufen“ ist, wie z.B. Sozialpädagogen oder ähnlichem.
Wir arbeiten in einer Einrichtung und uns wird keine explizite Vorbereitungszeit mehr zur Verfügung gestellt. Aber Tatsache ist, dass wir trotzdem zuhause sitzen und vor- sowie auch nachbereiten müssen. Können wir also auch ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen, wenn wir es tatsächlich haben?
AW: Kann jeder Berufstätige ein Arbeitszimmer haben?
Arbeitszimmer ist meines Wissens nur dann absetzbar, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Arbeitsmittel sind aber absetzbar, wenn nahezu ausschließlich beruflich genutzt.