Haus gekauft, Kredit von Verkäufer noch vorhanden

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  1. Avatar von tkkg
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    Frage Haus gekauft, Kredit von Verkäufer noch vorhanden

    Hallo,

    ich habe ein Haus gekauft. Auf das Haus ist von dem Verkäufer noch ein Kredit. Der ist auch im Grundbuch eingetragen. Diesen möchte ich gerne ablösen, also ich möchte einen Kredit aufnehmen und damit den Kredit des Verkäufers bezahlen. Wie geht das am besten?

    Danke.

  2. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Haus gekauft, Kredit von Verkäufer noch vorhanden

    Hallo tkkg,

    das regelt alles der Notar!!!!

    Ihre Bank zahlt nach Kaufpreisfälligkeitsmitteilung - diese erfolgt nach ranggerechter Eintragung der Grudschuld für ihre Bank - mit ihrem Zahlungsauftrag das Geld an die entsprechenden Stellen!

    Nach Kaufbeurkundung erfolgt die Auflassungsvormerkung und es erfolgt die steuerliche Unbedenklichkeitsbesheinigung, ebenso die Aufforderung, die Grunderwerbssteuer zu zahlen. Dann werden sie eingetragener Eigentümer, dann kann gezahlt werden, dh. der Notar gibt mit der Fälligkeitsmitteilung grünes Licht, dass das Haus so wie beurkundet an sie übergeben werden kann, in der Regel lastenfrei und mit Eintragung ihrer Grundschuld für den aufgenommen Kredit, was dann wiederum die Sicherheit für ihre Bank ist!

    Diese Dinge müsste ihnen eigentlich ihre Bank oder ihr Finanzberater im Finanzierungstermin erklärt haben.

  3. Avatar von tkkg
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    Standard AW: Haus gekauft, Kredit von Verkäufer noch vorhanden

    Hallo,

    ich habe das Haus mit allen Lasten übernommen und bin im Grundbuch auch eingetragen. Das hatte historische Gründe. Jetzt möchte ich das bestehende Darlehen des Verkäufers ablösen.

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Haus gekauft, Kredit von Verkäufer noch vorhanden

    Dann müssen sie oder der Darlehensnehmer die Bank die eingetragen ist anrufen und denen mitteilen, die sollen dem Darlehensnehmer eine Ablöseberechnung schicken.

    Ob sie das Darlehen aber einfach so ablösen können sei dahin gestellt, denn es könnte sich innerhalb einer Zinsfestschreibung befinden und dann muss die bank dem nicht zustimmen, das hätte sie nur gemusst, als die Eigentumsverhältnisse gewechselt sind, wenn dies überhaupt der Fall war, denn es kann ja auch sein, dass sie seinerzeit dem Darlehen bzw. der Belastung als Eigentümer zugestimmt haben.

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