Muss man die private Krankenversicherung alleine zahlen?
Guten Abend,
wahrscheinlich wird es so sein, dass ich, wenn ich möchte, im Laufe des nächsten Jahres in die private Krankenversicherung wechseln kann. Das würde aber auch bedeuten, dass ich meine Frau und meine Kinder dort versichern muss.
Bisher habe ich für meinen Beitrag ja immer auch einen Arbeitgeberanteil erhalten und meine Frau und die Kinder waren mitversichert.
Bekomme ich für mich und auch für meine Angehörigen einen Arbeitgeberzuschuss, wenn ich in die private Krankenversicherung wechsle?
AW: Muss man die private Krankenversicherung alleine zahlen?
Hallo Tonio!
Ja, Ihr Arbeitgeber muss sich mit der gewohnten Summe auch an der PKV beteiligen. Doch wenn Ihre Gesamtkosten inkl. Familie den Höchstpreis der gesetzlichen Kasse übersteigen, muss der AG trotzdem nicht mehr zahlen als er beim gesetzlich versicherten bezahlt hätte.
AW: Muss man die private Krankenversicherung alleine zahlen?
Hallo!
Da muss ich Gerd widersprechen!
Der Arbeitgeber übernimmt 50 % der Versicherungsbeiträge auch für die Familienangehörigen von Tonio. Und zwar bis zu der Summe in € die er derzeit auch bezahlt.
Sonst würde er ja bei einem Angestellten der mit Familie in die PKV wechselt Geld sparen und ihn schlechter Stellen als einen GKV versicherten mit Familie. Das wäre schon im Sinne der Gleichberechtigung nicht korrekt.
AW: Muss man die private Krankenversicherung alleine zahlen?
Hallo ,
hier liegst Du leider falsch, Gerd. Herr Reibold liegt hier richtig.
Da ich nun mal vom Fach bin und selbst privat versichert bin , als auch meine Angehörigen, beteiligt sich der Arbeitgeber natürlich an den Kosten der Familienangehörigen eines PKV - Versicherten Angestellten.
Hier im Einzelnen:
Der Arbeitgeber beteiligt sich max. bis zum durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV. Dies gilt auch für Ehepartner und Kinder!
Der Arbeitgeberzuschuß zur privaten Pflege-Pflichtversicherung wird von dieser Regelung nicht berührt, da der Beitragssatz der sozialen Pflege-Pflichtversicherung einheitlich 1,7 % beträgt. Die genannten Höchstbeträge beziehen sich nur auf den Krankenversicherungsbeitrag. Auch Familienangehörige haben Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss, den diese in der gesetzlichen Krankenkasse nach SGB V § 10 Anspruch auf die Familienversicherung hätten. In diesem Zusammenhang wird oft die Frage gestellt, ob für Ehegatte oder Kinder welche freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse mit eigenem Beitrag versichert bleiben auch ein Arbeitgeberzuschuss gezahlt werden muss. Diese Frage muss klar mit nein beantwortet werden. Der Arbeitgeberzuschuss gilt nur für Aufwendungen für die private Krankenversicherung. Weitere Voraussetzung ist, dass der Leistungsumfang der Privatversicherung die Vorgaben im SGB V § 257 (2a) erfüllt. Zuschussfähig sind die Vertragsbestandteile Ambulant, Zahn, Stationär, Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld, Beitragsentlastungstarif sowie die Pflegepflichtversicherung. Weitere Vertragsbestandteile wie z.B Lebens oder Rentenversicherungen werden nicht über den Arbeitgeberzuschuss mitfinanziert.
Zu beachten ist, dass der Arbeitgeberzuschuss mit dem Ablauf der Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall, während des Bezugs von Mutterschafts- oder Erziehungsgeld endet, deshalb sollte zumindest das Krankentagegeld nicht zu niedrig bemessen werden. Eine Möglichkeit für Arbeitnehmer Kosten zu sparen ist die Tatsache, dass die Beitragsrückerstattung in der PKV nicht zu einer nachträglichen Kürzung des Arbeitgeberzuschusses führt.
AW: Muss man die private Krankenversicherung alleine zahlen?
O.K. Muß mich entschuldigen, war mein Fehler. Allerdings sollte man daran denken, das die Kinder in der GKV meißtens kostenlos mitversichert sind, das ist bei der PKV natürlich anders. Weiterhin beträgt der max. Arbeitgeberzuschuß für 2011 bei Karnkenversicherung 271,01 € und zur Pflegeversicherung 36,20 €. a kann der Familienbeitrag zur PKV erheblich über dem jetzigen Beitrag liegen.