Von einer Freundin, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, kenne ich das so, dass sie in der Mutterschutzfrist sechs Wochen vor der Geburt Geld von der Krankenkasse und vom Arbeitgeber bekommen hat.
Im Moment betrifft es mich zwar noch nicht, aber wir planen ein Kind und ich wüsste gerne, was auf mich in der PKV dann zukommt.
Habe ich auch einen Anspruch auf Mutterschutzgeld oder muss ich mich mit dem Anteil des Arbeitgebers begnügen? Und wie sieht es nach der Geburt des Kindes aus?
Bekomme ich dann überhaupt noch etwas vom Arbeitgeber?
Ob Sie im Fall einer Geburt Geld ausbezahlt bekommen, kann nur der sagen, der Ihren Tarif genau kennt. Am besten wenden Sie sich mit dieser Frage an die Versicherungsgesellschaft oder Ihren Vermittler. Man nennt diese Leistung in der PKV "Entbindungspauschale" und Sie könnten für die Zeit im Krankenhaus ein "Krankenhaustagegeld" versichert haben.
Außerdem werden natürlich die Untersuchungen und Behandlungen rund um die Schwangerschaft und Geburt bezahlt.
Sobald Ihr Arbeitsverhältnis ruht, bekommen Sie vom Arbeitgeber keine Zahlungen mehr, auch nicht den Anteil an der Krankenversicherung den er bisher bezahlt.
Es gehört leider zu den Nachteilen der PKV, dass man in der Erziehungszeit keine kostenlose Weiterversicherung hat wie in der gesetzlichen Kasse. Außerdem kommt noch ein Beitrag für das Kind dazu, sofern Sie keinen Partner haben der gesetzlich versichert ist und Sie das Kind bei ihm Familienversichern.
Man könnte noch erwähnen, dass jede Schwangere, die privat versichert und arbeiten eine Einmalzahlung von 210€ als Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt. Dies habe ich zumindest von dieser Infoseite zum Thema Mutterschutz und PKV. Natürlich stellt dies nur einen Tropfen auf den heißen Stein dar, wenn man den Verdienstausfall und die Mehrbelastung durch den Wegfall des Arbeitgeberanteils.