Worauf muss ich im Bewerbungsgespräch antworten?

+ Antworten
1Antworten
  1. Avatar von Meeresfee
    Meeresfee

    Standard Worauf muss ich im Bewerbungsgespräch antworten?

    Guten Tag,
    ich habe in der nächsten Woche ein Vorstellungsgespräch in einem großen Unternehmen, in dem ich mich als Vertriebsassistentin beworben habe.

    Da es sich um mein erstes richtiges Bewerbungsgespräch handelt, habe ich noch keine Erfahrung und bin nicht sicher, worauf ich tatsächlich antworten muss.

    Wenn ich zum Beispiel nach meinem Kinderwunsch gefragt werde, ist es dann schlau, die Antwort zu verweigern oder soll ich einfach antworten, was das Gegenüber hören möchte? Was wirkt glaubwürdiger und wo sind genau meine Rechte?

    Viele Grüße, Meeresfee

  2. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    13.09.2010
    Ort
    Stade / Hamburg
    Beiträge
    2.245
    Danke
    278

    Standard AW: Worauf muss ich im Bewerbungsgespräch antworten?

    In einem großen Unternehmen wir eine solche Frage nicht kommen. Meistens sitzt ja auch ein Betriebsratsmitglied mit am Tisch. Wenn so eine Frage doch kommt, dann antwortest Du einfach irgendwas, was man hören will. "Kinder? Nee, niemals!" :-) Bei solchen Fragen handelt es sich um unzulässige Fragen und daher ist "Lügen" erlaubt und wird später zu keinem Kündigungsgrund. Das gleiche gilt für Fragen zur ***uellen Neigung, politischen und religiösen Zugehörigkeiten usw. Bei letzterem bilden sog. Tendenzbetriebe eine Ausnahme. Also, wenn Du Dich bei der SPD bewirbst, dann dürfen die fragen, welcher Partei Du angehörst.

    Hier steht das auch noch mal ausführlicher:
    Bewerbungsgespräch zulässige/unzulässige Fragen - Arbeitsrechtsfolge 9 - Bewerbungsmappen.de

    Die Frage nach dem Kinderwunsch könnte man sogar schon als Benachteiligung nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) werten. Sollte diese Frage kommen und Du bekommst den Job nicht, weil Du einen Kinderwunsch geäußert hast, dann steht Dir der Klageweg offen. Du kannst bis zu 3 Monatsgehältern als Schadensersatz zugesprochen bekommen, wenn der Arbeit(splatz)geber nicht beweisen kann, dass es nicht so ist.

Ähnliche Themen

  1. Umschuldung: Worauf achten?

    Von Schopenhauer im Forum Allgemeine Kredite
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 19.11.2016, 19:37
  2. Steuern bei Investmentfonds - worauf muss ich achten?

    Von RaginRob im Forum Geldanlagen: Fest-, Tagesgeld & Investmentfonds
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 09.04.2015, 22:20
  3. Worauf muss ich beim Investment in Seltene Erden achten?

    Von Meyer Anlegerme im Forum Rohstoffe - Edelmetalle - Metalle
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 03.11.2011, 10:44
  4. Worauf muss man bei einem Kreditvergleich achten?

    Von Sidicon im Forum Allgemeine Kredite
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 18.12.2010, 14:54
  5. Mein Geld ist verschwunden! Worauf muss ich warten. BRD- Finanzagentur GmbH- Wertpapi

    Von doch im Forum Geldanlagen: Fest-, Tagesgeld & Investmentfonds
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 12.11.2009, 10:08

Benutzer, die dieses Thema gelesen haben: 0

Derzeit gibt es keine Benutzer zum Anzeigen.