Für wen gilt die Ratenschutzversicherung beim Kredit?
Ich war vor Weihnachten bei meiner Bank, weil ich einen Kredit beantragt habe. Abgesehen davon, dass die Bank den Kredit nicht mir alleine geben will, sondern auch noch meine Freundin darauf verpflichten möchte, soll ich auch noch eine Ratenschutzversicherung abschließen. Wer ist denn dann überhaupt dadurch abgesichert?
Tritt sie auch dann ein, wenn meine Freundin arbeitslos wird? Sonst wäre es ja sinnlos, wenn sie für den Kredit geradestehen soll. Oder muss sie dann auch noch eine gesonderte Versicherung abschließen? Dann ist das Ganze ja so teuer, dass wir den Kredit gar nicht mehr aufnehmen können.
AW: Für wen gilt die Ratenschutzversicherung beim Kredit?
Im Normalfall für den/die Kreditnehmer. Wenn sie lediglich Bürge ist, ist sie darüber meist NICHT versichert. Aber es gibt ja wie bei jeder Versicherung Verhandlungsspielräume.