Bei wem können die Kinder krankenversichert werden?
Hallo zusammen
eine ähnliche Frage habe ich hier im Forum schon mal gelesen, aber leider keine passende Antwort dazu gefunden. Vielleicht habe ich ja jetzt Glück und ihr könnt mir helfen.
Bisher sind sowohl meine Frau als auch ich gesetzlich krankenversichert. Unsere drei Kinder sind über mich versichert. Ab kommendem Jahr werde ich aber ein wesentlich höheres Jahresbrutto haben und nicht mehr pflichtversichert sein.
Wenn ich mich dann in die private Krankenversicherung wechsele, müssen die Kinder dann weiterhin über mich versichert bleiben und ich zahle dann für jedes Kind oder können sie ab dann auch über meine Frau weiter gesetzlich versichert bleiben?
Wir sind derzeit noch in derselben Krankenkasse.
AW: Bei wem können die Kinder krankenversichert werden?
Die Frage wird sich erst in ein paar Jahren stellen. 2014 um genau zu sein. Aber nur wenn in den nächsten 3 Jahren die entsprechenden Einkommensgrenzen immer überschritten werden. Ein Angestelltenverhältnis habe ich aus dem Post herausgelesen...
AW: Bei wem können die Kinder krankenversichert werden?
Bolitho,
das ist nicht mehr korrekt. Ganz aktuell hat schwarz-gelb diese 3-Jahresfrist wieder kassiert. Es genügt, wie früher einmalig die Versicherungspflichtgrenze zu überspringen um sich privat versichern zu können.
Paul,
ja dann müssen Deine Kinder über Dich versichert werden und in der privaten Krankenversicherung wird für jedes Kind ein Beitrag berechnet.
AW: Bei wem können die Kinder krankenversichert werden?
Hallo,
nein ihre Kinder müssen nicht über sie mitversichert bleiben. Es bietet sich sogar an die Kinder über ihre Frau mitzuversichern, da die GKV eine kostenlose Familienversicherung anbietet. Bei der PKV müsste für jedes Kind ein extra Beitrag gezahlt werden. Je mehr Kinder, desto mehr Kosten. Aufgrund dessen sollte man sich vorher genau informieren, was sinnvoller wäre.
AW: Bei wem können die Kinder krankenversichert werden?
@Zelandonia
Deine Antwort ist im Kontext der Frage nicht ganz korrekt! Paul hat explizit unter der Voraussetzung einer Absicherung bei einer privaten Krankenversicherung nachgefragt, ob er dann seine Kinder mitversichern muss. Und das muss er nach §10 Abs. 3 SGB V sehr wohl.
Wenn schon auf die Möglichkeit der günstigen Familienversicherung verwiesen wird, die ich nicht abstreite, dann sollte man aber auch darauf hinweisen, dass dann beide Elternteile bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein müssen.
Dein Beitrag suggeriert aber, dass man in jedem Fall die Wahl hat, seine Kinder beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse als "familienversichert mitlaufen zu lassen".
Dein Link gibt leider auch nicht wirklich Aufschluss zum Thema, sondern verweist eher zu einem Vergleichsrechner. Dagegen habe ich prinzipiell nichts. Aber dann doch bitte offen und in Verbindung von inhaltlich richtigen und, wenn möglich, für den Fragesteller wertvollen Tipps ;-)