kennt sich einer von euch zufällig mit Kurzarbeit aus??? Ich habe folgendes Problem, mir wurde Anfang Sommer gekündigt, habe als Maurer gearbeitet - und kurze Zeit später gab es für meine ehemaligen Kollegen Kurzarbeitergeld.
Laut der Kündigung wurde mir aus betrieblichen Gründen gekündigt, weil die Auftragslage so mies war - JETZT habe ich aber von einem alten Kollegen erfahren, dass sie halt auf Kurzarbeit umgestellt hatten - kurz nachdem ich weg war. Jetzt versuche ich gerade herauszufinden, ob ich noch irgendwie Ansprüche daraus geltend machen kann?
habe was sehr interessantes dazu gefunden: Hier geht es um genau um das Arbeitsrecht Vergütung im Baugewerbe - fast genau wie bei mir der Fall, nur mit dem Unterschied, dass ich jetzt wieder beschäftigt bin, allerdings war ich von Mai bis August arbeitslos und das ist auch fast der Zeitraum wo die Kurzarbeit angefangen hat. Habe aber noch was von der Arbeitsagentur im Internet gefunden und hier steht, das Kurzarbeit im Baugewerbe nur bis 31.3. gezahlt worden ist?????
Ich habe jetzt nur die Meldung von meinem Kollegen erhatlen, dass die halt Kurzarbeitergeld bekommen haben, aber im Sommer, finde leider nichts anderes, und weiß jetzt nicht ob das stimmen kann, das die noch im sommer kurzarbeit hatten???
Weiß hier vielleicht jemand genau was darüber, würde mich sehr freuen, weil ich nicht bei der alten Arbeit anrufen will und nachfragen... aber ich finde es schon komisch das einem betriebsbedingt gekündigt wird und kurze zeit später gibts Kurzarbeitergeld -?!
Ich vermute mal, es gibt keinen Betriebsrat bei Euch. Als Anlaufstelle für Bei Deinen Fragen würde ich zu einem Gespräch mit der Agentur für Arbeit oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht raten.
Die Frage ist halt, ob das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß beendet worden ist. Allerdings gibt es da auch eine Frist von 3 Wochen für die Kündigungsschutzklage. Im Einzelnen kann das nur ein Experte aufdröseln, dem alle Daten (Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, ...) vorliegen.
Morgen, vielen Dank für Deine Antwort
Ja, ich wollte eigentlich damit auch zum Arbeitsamt, aber ich habe so schlechte Erfahrungen mit den Beratern da, dass es für mich echt eine Überwindung ist. Und einen Anwalt will ich mir eigentlich nicht leisten.
Aber das mit der Kündigungschutzklage wußte ich nicht, heißt das, ich hätte nach der Kündigung nur 3 Wochen Zeit gehabt um zu kündigen?