Kann ich als Arbeitsloser in der PKV bleiben?

+ Antworten
14Antworten
  1. Avatar von Ari
    Ari

    Standard Kann ich als Arbeitsloser in der PKV bleiben?

    Liebe Leute,

    ich hoffe sehr, dass meine zukünftige Arbeitslosigkeit nur von vorübergehender Dauer ist.

    Ich bin als Ingenieur in einer Firma, die KFZ-Zubehör herstellt, in zwei Monaten von Arbeitslosigkeit betroffen. Da ich auf privater Ebene sehr flexibel bin, habe ich große Hoffnung, bald wieder eine gute Stelle zu finden. Was aber mache ich in der vorüberhenden Zeit mit meiner privaten Krankenversicherung?

    Durch das Arbeitslosengeld falle ich ja locker unter die Beitragsbemessungsgrenze. Muss ich dann unbedingt wieder in die gesetzliche Krankenkasse gehen? Oder kann ich mit einem Minimalbeitrag auch in der PKV bleiben?

    freundliche Grüße
    Ari

  2. Avatar von neugierig
    neugierig ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    29.08.2010
    Ort
    Sachsen
    Beiträge
    79
    Danke
    3

    Standard AW: Kann ich als Arbeitsloser in der PKV bleiben?

    Hallo Ari,
    wie lange bist Du den schon privatversichert?

    Laut §8 Pkt. 1a SGB V kannst Du Dich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn Du die letzten 5 Jahre nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig warst und in einer Krankenkasse versichert bist, die mindestens die Leistungen der gesetzlichen erbringt.

    LG Frank
    ____________________________

    folge mir bei Twitter

    Mein Blog | Info´s zu Versicherungen mit wertvollen Insider-Tips zum Sparen |

    Einen Fehler machen und ihn nicht korrigieren - das erst heißt wirklich einen Fehler machen.

  3. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.10.2009
    Ort
    Norddeutschland
    Beiträge
    906
    Danke
    99

    Standard AW: Kann ich als Arbeitsloser in der PKV bleiben?

    Hallo,

    eine einmalige Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung halte ich hier nicht unbedingt für sinnvoll. Gehe ich diesen Schritt, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversichrung dauerhaft verwirkt. Außerdem ist eine Befreiung aus meiner Sicht hier auch gar nicht notwendig. Sie können durchaus trotzdem in Ihrer PKV bleiben. Prüfen Sie zunächst die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes und vereinbaren Sie zusätzlich einen Beratungstermin bei Ihrer Agentur.

    Generell haben alle privat krankenversicherten Empfänger von Arbeitslosengeld I Anspruch darauf, dass die Arbeitsagentur ihre Krankenkassenbeiträge übernimmt. Dies ist in § 207a SGB III geregelt. Allerdings übernimmt die Bundesagentur für Arbeit nur Beiträge in der Höhe, die der Betroffene in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen müsste. Dabei wird der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung zu Grunde gelegt. Wer eine private Krankenversicherung hat, die ihn mehr kostet als eine gesetzliche Krankenversicherung, muss also draufzahlen. Ist die Arbeitslosigkeit von eher kurzer Dauer ( wie Sie selbst andeuten) würde ich immer den Verbleib in der PKV empfehlen.

    Sollten Sie trotzdem einen Wechsel zur GKV vorziehen, rate ich Ihnen dringend Ihre bisherige PKV in eine " Ruhend Versicherung" umzustellen und entsprechende Zusatztarife zur GKV einzubinden. Dies sichert 1. Ihre bereits erworbenen Altersrückstellungen, 2. werden Ihre Gesundheitsdaten "eingefroren", 3. werden Sie ohne erneute Prüfung zur Gesundheit und Eintrittsalter wieder in der PKV aufgenommen, auch bei schwerer Erkrankung. Das ist für einen relativ kleinen Beitrag bei Ihrer PKV abzusichern. Informieren Sie sich bitte zu dieser Möglichkeit bei Ihrer PKV.


    mfg
    mike

  4. Avatar von neugierig
    neugierig ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    29.08.2010
    Ort
    Sachsen
    Beiträge
    79
    Danke
    3

    Standard AW: Kann ich als Arbeitsloser in der PKV bleiben?

    Hallo Mike,

    der §207a SGB III greift aber nur bei Beziehern von von ALG I, die von der Versicherungspflicht befreit sind. Das ist man aber nur, wenn man zum Zeitpunkt, zu dem man arbeitslos wird, nicht versicherungsplichtig ist und das 55 Lebensjahr überschritten hat oder sich, wie oben beschrieben, befreien lässt.
    Ansonsten besteht Versicherungspflicht in der GKV nach §5 Abs. 1 Pkt 2 SGB V.

    Mit der Anwartschaft hast Du natürlich recht. Hatte ich gestern Abend einfach keine Lust mehr das zu vertiefen. Außerdem gibt es ja auch nach 21.00 deutlich weniger Honorar für unser Auskünfte ( Der war gut, oder?)

    Wenn davon auszugehen ist, dass Arbeitslosigkeit nur kurz dauert und vielleicht auch noch ein kleiner Notgroschen da ist, dann große Anwartschaft. Kostet aber eben extra!

    LG Frank
    ____________________________

    folge mir bei Twitter

    Mein Blog | Info´s zu Versicherungen mit wertvollen Insider-Tips zum Sparen |

    Einen Fehler machen und ihn nicht korrigieren - das erst heißt wirklich einen Fehler machen.

  5. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.10.2009
    Ort
    Norddeutschland
    Beiträge
    906
    Danke
    99

    Standard AW: Kann ich als Arbeitsloser in der PKV bleiben?

    [quote=neugierig;38532]Hallo Mike,

    der §207a SGB III greift aber nur bei Beziehern von von ALG I, die von der Versicherungspflicht befreit sind. Das ist man aber nur, wenn man zum Zeitpunkt, zu dem man arbeitslos wird, nicht versicherungsplichtig ist und das 55 Lebensjahr überschritten hat oder sich, wie oben beschrieben, befreien lässt.
    Ansonsten besteht Versicherungspflicht in der GKV nach §5 Abs. 1 Pkt 2 SGB V.
    [quote]

    Richtig Frank,

    aber weder wissen wir um die Höhe des Einkommens, noch über die Dauer seiner PKV Bescheid. Deshalb kann es eben schon sein, dass keine Versicherungspflicht besteht.
    Außerdem muss man endlich mal begreifen, dass die aktuelle Versicherungspflichtgrenze ursächlich nichts mit der Beitragsbemessungsgrenze zu tun hat. Ich habe dies hier schon mehrfach im Forum erklärt. Irgendwie scheint das für viele aber zu schwierig zu sein!

    siehe auch hier: https://www.finanz-forum.de/muss_hoeh...html#post38308

    Deshalb können bei der Versicherungspflichtgrenze bis zu 4950 Euro Unterschied liegen, je zu welchen Zeitpunkt meine PKV begonnen hat.

    mfg
    mike

  6. Avatar von neugierig
    neugierig ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    29.08.2010
    Ort
    Sachsen
    Beiträge
    79
    Danke
    3

    Standard AW: Kann ich als Arbeitsloser in der PKV bleiben?

    Hallo Mike,

    aber weder wissen wir um die Höhe des Einkommens, noch über die Dauer seiner PKV Bescheid. Deshalb kann es eben schon sein, dass keine Versicherungspflicht besteht.
    Bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses und Beginn der Arbeitslosigkeit muss er ja von der Versicherungspflicht befreit sein und wie lange er schon privatversichert ist, habe ich im ersten Beitrag aus diesem Grund zuerst gefragt.

    Und versicherungspflichtig wird er mit Beginn der Arbeitslosigkeit und ohne Befreiung ja automatisch wieder, wenn er noch keine 56 Jahre alt ist.

    Ansonsten bin ich vollkommen Deiner Meinung!

    LG Frank

  7. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.10.2009
    Ort
    Norddeutschland
    Beiträge
    906
    Danke
    99

    Standard AW: Kann ich als Arbeitsloser in der PKV bleiben?

    Wieso wird er automatisch versicherunspflichtig in der GKV???

  8. Avatar von neugierig
    neugierig ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    29.08.2010
    Ort
    Sachsen
    Beiträge
    79
    Danke
    3

    Standard AW: Kann ich als Arbeitsloser in der PKV bleiben?


  9. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.10.2009
    Ort
    Norddeutschland
    Beiträge
    906
    Danke
    99

    Standard AW: Kann ich als Arbeitsloser in der PKV bleiben?

    Dann erkläre mir doch bitte, warum Personen deren Arbeitslosengeld I auch über der jeweiligen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, auch weiterhin Beiträge zur PKV bis zur vorher erwähnten Grenze vom Arbeitsamt geleistet bekommen?

    mfg
    Mike

  10. Avatar von neugierig
    neugierig ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    29.08.2010
    Ort
    Sachsen
    Beiträge
    79
    Danke
    3

    Standard AW: Kann ich als Arbeitsloser in der PKV bleiben?

    Das geht doch gar nicht. Es gibt doch auch eine Beitragsbemessungsgrenze für die Arbeitslosenversicherung. Diese entspricht nach § 341 Abs. 4 SGB III in der Höhe der Rentenversicherung. Die Höhe des Arbeitslosengeldes bemisst sich laut §131 SGB II an dem entfallende beitragspflichtige Arbeitsentgelt. Damit kann es kein Arbeitslosengeld I geben, welches höher ist als die Versicherungspflichtgrenze.

    Oder habe ich hier noch irgend etwas übersehen?

    LG Frank

  11. Avatar von neugierig
    neugierig ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    29.08.2010
    Ort
    Sachsen
    Beiträge
    79
    Danke
    3

    Standard AW: Kann ich als Arbeitsloser in der PKV bleiben?

    Interessant wäre in dem Zusammenhang vielleicht noch Variante Arbeitslosengeld I in maximal möglicher Höhe + Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit. Das Arbeitslosengeld I reduziert sich dann um die 30% der Höhe des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit.

    Theoretisch könnte man so über die Versicherungspflichtgrenze kommen. Dann wären allerdings die Beiträge der PKV schon vom Einkommen abzugsfähig. Würden also auch keine Rolle mehr spielen.

    Ich denke, dass ist auch recht mühsig. Wird wohl nie eine wirkliche Rolle spielen!

    LG Frank

  12. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.10.2009
    Ort
    Norddeutschland
    Beiträge
    906
    Danke
    99

    Standard AW: Kann ich als Arbeitsloser in der PKV bleiben?

    Hallo Frank,

    private Nachricht nicht möglich. Das System sagt , Empfänger darf oder will nicht NaCHRICHTEN EMPFANGEN.

  13. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.10.2009
    Ort
    Norddeutschland
    Beiträge
    906
    Danke
    99

    Standard AW: Kann ich als Arbeitsloser in der PKV bleiben?

    Also nochmal,

    auch auf die Gefahr hin, dass dann keiner mehr was versteht! Bedanken darf man sich dafür beim Gesetzgeber!

    Die Möglichkeit zur Berfreiung von der Versicherungspflicht in der GKV bei Arbeitslosigkeit hat nichts mit der dauerhaften Befreiung zur allgemeinen Versicherungsplicht in der GKV zu tun, welche notwendig wird, wenn ich als Angestellter plötzlich wieder unter der Versicherungspflichtgrenze verdienen würde und PKV versichert bleiben möchte. Dann und nur dann ist eine Rückkehr in die GKV auszuschließen. Dies gilt aber nicht bei Arbeitslosigkeit! Nehme ich nach der Arbeitslosigkeit wieder eine Tätigkeit auf mit entsprechenden Einkommen das PKV berechtigt und würde später wieder durch geringeres Einkommen versicherungspflichtig, finde ich auch wieder Aufnahme in der GKV. Die Befreiung gilt also nur für die Dauer der Arbeitslosigkeit!
    Bin ich länger als 5Jahre PKV versichert, auch wenn ich unter 55 Jahre alt bin, gilt das Statusrecht. Diese berechtigt zur Befreiung während der Arbeitslosigkeit.

    Hier im Klartext:

    PKV-versicherte Arbeitslose können sich im von der Pflichtversicherung in der GKV und der SPV befreien lassen. Voraussetzung ist, dass diese Personen in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsbezug nicht in der GKV versichert waren und eine private substitutive Krankenversicherung haben.
    Hierzu ist ein Antrag notwendig, der innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu stellen ist. Die Befreiung wirkt vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt.
    Sobald sie bestätigt worden ist, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit durch Zahlung unmittelbar an das PKV Unternehmen sowohl den Beitrag zur PKV als auch zur privaten Pflegepflichtversicherung bis zu der Höhe, die sie auch bei einer Pflichtmitgliedschaft in der GKV oder in der sozialen Pflegeversicherung zu tragen hätte.
    Was passiert, wenn eine privat versicherte Person bei Arbeitslosigkeit in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt und bei Wiederaufnahme einer Beschäftigung erneut versicherungsfrei ist, d.h. aufgrund der Gehaltshöhe nicht versicherungspflichtig bleibt?
    Dauerte die gesetzliche Krankenversicherung länger als 12 Monate, so kann die Person zwischen freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung wählen. Wenn sie jedoch weniger als 12 Monate gesetzlich versichert war, so wird die erforderliche Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erfüllt.


    Die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung liegt derzeit bei 5500 Euro, also bei 66000 jährlich. Die Versicherungspflichtgrenze zur PKV für privatversicherte Angestellte vor 2002 bei 44500 Euro.

    mfg
    mike

  14. Avatar von neugierig
    neugierig ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    29.08.2010
    Ort
    Sachsen
    Beiträge
    79
    Danke
    3

    Standard AW: Kann ich als Arbeitsloser in der PKV bleiben?

    Hallo Mike,

    zur PN: habe das ominöse Häckechen gefunden und entfernt !

    Auch zu Deinem letzten Beitrag kann ich Dir nur zustimmen. Sehe ich genau so und kenne ich auch nur so.

    Ich glaube, irgendwo haben sich ein paar Missverständnisse eingeschlichen.

    Ausgangspunkt war:
    Muss ich in die Gesetzliche, wenn ich arbeitslos werde, auch wenn ich nicht will.

    Meine Antwort: Nein, wenn die letzten 5 Jahre nicht versicherungspflichtig, dann Antrag auf Befreiung.
    Dabei hatte ich noch nicht ausgeführt, dass sonst automatisch eine Versicherungspflicht wegen §5 Abs. 1 Pkt 2 SGB V einsetzt, wenn nicht älter als 55 Jahre usw.....

    Das war in Kurzform die Antwort auf die Frage. Ich denke immer noch, dass sie korrekt war. Wobei eine Anwartschaft wahrscheinlich die bessere Alternative ist. Hatte er aber nicht gefragt und ich war in dem Moment zu faul

    Jetzt bist Du aber davon ausgegangen, dass eine Übernahme der Beiträge laut §207a SGB III prinzipiell erfolgt und deshalb keine Befreiung notwendig ist. So hatte ich jedenfalls Deinen zweiten Beitrag verstanden.

    Eine Rückkehr in die PKV nach Arbeitslosigkeit und Versicherung in die GKV steht natürlich außer Frage. Aber eben mit den möglichen Problemen, wie Gesundheitsfragen und Eintrittsalter. Muss ich Dir nicht erläutern.

    Etwas irritiert hat mich Deine Frage:
    warum Personen deren Arbeitslosengeld I auch über der jeweiligen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, auch weiterhin Beiträge zur PKV bis zur vorher erwähnten Grenze vom Arbeitsamt geleistet bekommen?
    Deshalb habe ich versucht zu erläutern, dass ein ALG I in Höhe der Versicherungspflichtgrenze der GKV nicht möglich ist, da es Alg I nur auf Grundlage des beitragspflichtige Arbeitsentgeltes gibt und das sind ganz grob über dem Daumen 60-65% des beitragspflichtigen Entgeltes. Also deutlich unter der Versicherungspflichtgrenze der GKV.

    Ich denke, im großen und ganzen sind wir uns doch einig!

    LG Frank

  15. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.10.2009
    Ort
    Norddeutschland
    Beiträge
    906
    Danke
    99

    Standard AW: Kann ich als Arbeitsloser in der PKV bleiben?

    Diese Paragraphen erfüllen eigentlich nur einen Zweck. Sie verwirren die Menschheit. Habe ich als Arbeitsloser PKV Versicherter die Möglichkeit der Befreiung für die Dauer der Arbeitslosigkeit, besteht für jeden "klar-denkenden" Menschen keine Versicherungspflicht. Man könnte den § genauso umgedreht schreiben: Arbeitslose PKV versicherte bleiben versicherungsfrei, es sei denn......... Dann würde es wenigstens auch jeder verstehen.
    Aber Du hast recht, wir sind uns schon einig.
    Ich wollte lediglich auf den Umstand hinweisen, dass bei vielen die Sorge besteht, auf grund von Unkenntnis, später nicht wieder in der GKV Aufnahme zu finden. Deshalb ist Befreiung nicht gleich Befreiung. Welcher Normalbürger soll da noch durchsehen?!

    Nochmal zum Arbeitslosengeld und Bemessungsgrenzen. Vielleicht bin ich da nicht auf dem laufenden. Liegt der erhöhte Leistungssatz des Arbeitslosengeldes bei 2 und mehr Kindern nicht mehr bei 68% ??
    Ich gebe es zu, ohne dabei falsch verstanden zu werden! Arbeitslose sind nicht gerade meine Stammkundschaft. Kann schon sein, dass ich da was verpasst habe.

    Nehme ich aber einen PKV -Versicherten, der vor 2002 privat versichert war. liegt dessen Versicherungspflichtgrenze bei 44550 Euro.
    Verdient er über der Beitragsbemessungsgrenze zur GRV hat er also mindestens 66.000 Euro verdient. Davon 68 % entspricht 44880 Euro. Also
    doch deutlich über dessen Versicherungspflichtgrenze. Es sei denn, der Leistungsatz von 68% wurde auch eingestampft. Wundern würde es mich nicht.

    mfg
    mike

Ähnliche Themen

  1. 5000€ Kredit als Arbeitsloser?

    Von Suncica im Forum Allgemeine Kredite
    Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 11.09.2015, 10:03
  2. Kann ich als Arbeitsloser ein Modernisierungsdarlehen bekommen?

    Von Andreas1801 im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 04.01.2012, 20:18
  3. Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 14.05.2011, 17:56
  4. Kann ich in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben?

    Von Leopold# im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 16.02.2011, 23:26
  5. Kann ich im Alter in der Privaten Krankenversicherung bleiben?

    Von Simon.T im Forum Krankenversicherung
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 08.02.2011, 20:58

Benutzer, die dieses Thema gelesen haben: 0

Derzeit gibt es keine Benutzer zum Anzeigen.