Kann der Arbeitgeber die Mitwirkung des Betriebsrats verweigern?
Hallo hier im Forum,
ich habe ein großes Problem.
Meine Chefin wirft mir vor, mit daran schuld zu sein, dass eine Kollegin, die nur sehr kurz bei uns war, gekündigt hat.
Ich wäre nicht ordnungsgemäß auf sie eingegangen und sei zu ruppig gewesen. Es war sogar von Mobbing die Rede. Nächste Woche muss ich zu einem offiziellen Gespräch kommen und deshalb habe ich den Betriebsrat um Hilfe gebeten.
Meine Chefin möchte aber höchstens die Betriebsratsvorsitzende zum Gespräch zulassen, ich möchte aber auch noch jemand anderen aus dem Betriebsrat mitnehmen.
Kann sie das grundsätzlich verweigern?
Die Vorsitzende soll auch mit dem Rest des Betriebsrats nicht über den Vorgang reden....
AW: Kann der Arbeitgeber die Mitwirkung des Betriebsrats verweigern?
Jedes Betriebsratsmitglied ist für sich selbstständig in der Ausübung seines Mandates. Der Vorsitzende ist lediglich der Sprecher des Gremiums gegenüber dem Arbeitgeber. Will der Arbeitgeber den oder die Vorsitzende dabei haben ist das okay, Du kannst aber trotzdem ein BR Mitglied Deiner Wahl bitten, an dem Gespräch teilzunehmen. Am Besten bespricht man das mit dem entsprechenden BR Mitglied direkt.
Was genau wird Dir vorgeworfen? Mobbing ist ein regelmäßiges Verhalten einer Gruppe gegenüber eines Einzelnen über einen längeren Zeitraum. Es wird schwer aus einen "zu ruppig" eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten abzuleiten. Insofern dürfte Dir maximal eine arbeitsrechtlich nicht relevante Ermahnung drohen. Sollten sie versuchen eine Abmahnung auszusprechen, bleib cool. Die wird höchstwahrscheinlich unwirksam sein. Evtl. von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen, ob dem so ist. Und dann 2 Jahre ins Land ziehen lassen und um Entfernung aus der Personalakte bitten. Eine Klage gegen eine Abmahnung ist nicht zu empfehlen. Du würdest zwar gewinnen, aber den Arbeitsplatz unten Umständen verlieren.