das ist ja ein sehr nettes Forum hier.
Es wäre schön, wenn wir hier Hilfe bekommen könnten.
Unser Sohn absolviert gerade eine Ausbildung zum Medienkaufmann.
Er ist im zweiten Ausbildungsjahr und hat gute Noten.
Die Ausbilder sind auch sehr zufrieden mit ihm. Wenn er mit der Ausbildung fertig ist,
hat er wahrscheinlich auch ganz gute Chancen auf dem Stellenmarkt.
Da wir aber in einer Kleinstadt wohnen, ist das Angebot hier nicht ganz so groß und er würde eben gerne in seinem Ausbildungsbetrieb bleiben.
Hat er ein Recht darauf, übernommen zu werden, wenn es in der Nähe keine anderen Betriebe für diesen Beruf gibt?
AW: Hat ein Auszubildender das Recht auf Übernahme?
Der Ausbildungsvertrag endet mit der erfolgreichen Ablegung der Prüfung.
Danach gibt es keine weitere vertragliche Bindung. Alles muß neu vereinbart werden. Kurz: Ein Recht auf Übernahme gibt es nicht.
Vielleicht gibt es aber eine Gewerkschaft mit einem Tarifvertrag im Hintergrund. In diesem könnten Vereinbarungen über die Übernahme von Auszubildenden geschlossen worden sein. Aber selbst daraus würde sich kein Recht ableiten lassen.