ich wende mich an Euch, weil ich mal ne etwas peinliche Frage habe. Ich kenne mich auf dem Gebiet leider nicht so aus, sollte mich da echt mehr einlesen...
Ich bin angestellt und mein AG zahlt nunmehr seit 6 Jahren VL. Nun habe ich einen Investmentfond bei der DWS. Habe ein Schreiben bekommen, daß meine Einzahlungsphase nach 6 Jahren Laufzeit am 03.12.2010 endet und die Festlegungsfrist meiner Fondanteile zum 31.12.2010 ausläuft.
Ich würde gerne meine Anteile verkaufen, bzw. mich auszahlen lassen. Heißt das in dem Schreiben nun, daß ich das bis zum 03.12.2010 gemacht haben muss, also dort Bescheid zu geben? Oder bis zum 31.12.2010?
Und die zweite Sache ist: Wenn ich verkaufe, löst sich der Vertrag ja auf. In dem Schreiben steht, wenn alles so weiterlaufen soll und der AG weiter überweisen soll, brauche ich nichts weiter zu tun.
Mir wäre es aber lieb, dort anzurufen, verkaufen und gleichzeitig Folgevertrag machen lassen. Aber ist das so einfach? Und was muß ich beachten?
Ich bräuchte das Geld schon, sonst würde ich es einfach weiter laufen lassen.
Wäre schön, wenn mich dazu jemand ein wenig "beraten" könnte.
Verkaufen kannst Du jederzeit. Solltest aber warten, bis die Festlegungsfrist abgelaufen ist, weil erst danach die Bedingungen für staatlichen Zulagen (Arbeitnehmersparzulage) erfüllt sind. Das sind vermutlich nochmal ein paar Euro dazu.
Ansonsten ist es aber wirklich ganz so einfach. Einfach anrufen/anschreiben und alles wird gut.
Danke dir schonmal für die Auskunft.
Aber anrufen und dort Bescheid geben sollte ich besser jetzt schon oder? Weil wenn ich da nach der Festlegungsfrist anrufe, verlängert sich doch der Vertrag automatisch?!
Und muß ich dem AG was sagen? Ich möchte ja wie gesagt gleich einen neuen Vertrag schließen (im Prinzip das alles so weiter läuft wie gehabt)
Die Festlegungsfrist ist nur für die Arbeitnehmersparzulage interessant. Wenn Du darauf noch Anspruch hast, solltest Du ab nächsten Jahr in einen neuen Vertrag einzahlen. Der hat dann auch wieder eine neue Festlegungsfrist. Der AG braucht nur dann eine Info, wenn es eine neue "Bankverbindung" für die VL-Beträge gibt. Ein neuer Vertrag wäre so ein Fall.
Der alte Vertrag verlängert sich nicht. Du kannst Deine Anteile jederzeit verkaufen und brauchst auch keine weiteren Fondsanteile kaufen. Also ja, ich würde das jetzt klären.