Kann der Arbeitgeber auch mit Sachwerten bezahlen?
Hier gibt es soviele kundige Menschen, dass mir sicher jemand helfen kann:
ich habe seit etwa einem Jahr eine Stelle in einem Textilgroßhandel. Dort arbeite ich im Büro und habe eine volle Stelle. Es ist ein monatliches Gehalt von 1800 Euro vertraglich vereinbart. Bis jetzt habe ich es auch immer bekommen, aber in letzter Zeit sind die Umsätze gesunken und der Firmeninhaber hat scheinbar Probleme, uns zu bezahlen. Jedenfalls sollen wir jetzt einen bestimmten Teil unseres Gehalts in Sachwerten ausgezahlt bekommen. Das möchte ich aber nicht akzeptieren, weil ich dann meine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann.
AW: Kann der Arbeitgeber auch mit Sachwerten bezahlen?
Falls vorhanden, erster Weg zum Betriebsrat. Die Gehaltszahlung ist die Hauptpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag heraus. Er hat diese Hauptpflicht ebenso pünklich und in der vereinbarten Höhe in Geld auszubezahlen, wie jeder Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht zu erfüllen hat.
Das ganze nützt einem natürlich sehr wenig, wenn das Unternehmen in die Insolvenz geht. Dann gibt es im Zweifel bald gar kein Gehalt mehr sonder ALG I. Man muß also zwischen Recht und Möglichkeit des AG abwägen. Den besten Einblick in die Lage hat der BR. Sollte es diese option nicht geben oder traut man den lieben BRlern nicht, dann unbedingt zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und Beratung einholen.