Investmentkonto: Vermögenswirksame Leistungen - Depot auflösen

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  1. Avatar von marfey
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    Standard Investmentkonto: Vermögenswirksame Leistungen - Depot auflösen

    Hallo Zusammen.

    Leider habe ich von Finanzen überhaupt keine Ahnung. Deswegen werden dem einen oder anderen die Fragen sehr trivial vorkommen. Ich bitte dies zu entschuldigen.

    Folgender Sachverhalt:

    Während meiner Ausbildung habe ich einen Vermögensbildungsfonds abgeschlossen und natürlich während dieser Zeit, und der Arbeitszeit danach, eingezahlt.

    Nach der Ausbildung habe ich ein Studium angefangen und das Thema nicht weiter beachtet. Eigentlich nur daran gedacht, wenn die Jahresabrechnung kam.

    Nun kam ein weiteres Schreiben, in dem stand, dass die Einzahlungsphase meines vermögenswirksamen Sparvertrages ausläuft (30.09.2010) und die Festlegungsfrist meiner Fondsanteile am 31.12.2010 ausläuft.

    Vorsichtig formuliert:
    Ich habe überhaupt keine Ahnung was das nun heißt.

    Eigentlich möchte ich nur mein Geld "ausbezahlt" bekommen und das simpel auf den Kopf hauen (bin Student in der Endphase: brauche neue Anzüge)

    Vielleicht könnte mir ja jemand bei meiner Unwissenheit auf die Sprünge helfen und mir erklären, was ich genau tun muss. Und vor allem bei wem? Muss ich mit Kosten rechnen? Oder größerem Aufwand?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  2. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

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    Standard AW: Investmentkonto: Vermögenswirksame Leistungen - Depot auflösen

    Hi Marfey,

    alles wird gut. Bei VL Fonds gibt es eine Frist, innerhalb der Frist sind die Anteile gesperrt und können nicht verkauft werden. Diese Frist scheint bei Dir am 31.12.2010 auszulaufen. Danach kannst Du die Anteile jederzeit verkaufen.

    Zu beachten wäre, ob in den Jahren der Einzahlung die Arbeitnehmersparzulage beim Finanzamt beantragt worden ist. Diese würde dann jetzt noch zusätzlich eingezahlt werden. Bin jetzt kein Fachmann auf dem Gebiet, aber falls das nicht gemacht wurde, solltest Du prüfen, ob eine nachträgliche Beantragung möglich ist.

    Der Verkauf der Anteile sollte kein großes Problem sein. Am Besten rufst Du dort einmal an und besprichst mit denen Dein Vorhaben. Dir werden dann die nötigen Formulare zugeschickt. Einmal ausfüllen, zurücksenden und in der ersten Woche des neuen Jahr dürfte das Geld dann auch schon bei Dir eintrudeln.

    Kosten dürften jetzt keine mehr anfallen. (Ich schätze, die wurden in den Sparjahren durch Ausgabeaufschläge und evtl. Depotgebühen einbehalten)

  3. Avatar von EuroPaule
    EuroPaule ist offline

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    Standard AW: Investmentkonto: Vermögenswirksame Leistungen - Depot auflösen

    Hallo,
    Zitat Zitat von Bolitho
    Bei VL Fonds gibt es eine Frist, innerhalb der Frist sind die Anteile gesperrt und können nicht verkauft werden. Diese Frist scheint bei Dir am 31.12.2010 auszulaufen. Danach kannst Du die Anteile jederzeit verkaufen.
    das ist nicht richtig.
    Die Bindefrist bedeutet, dass man seinen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage verliert, wenn man vor deren Ablauf (7 Jahre) die Anteile verkauft.
    Verkaufen kann man aber zu jeder Zeit.


    Zitat Zitat von Bolitho
    Zu beachten wäre, ob in den Jahren der Einzahlung die Arbeitnehmersparzulage beim Finanzamt beantragt worden ist. Diese würde dann jetzt noch zusätzlich eingezahlt werden. Bin jetzt kein Fachmann auf dem Gebiet, aber falls das nicht gemacht wurde, solltest Du prüfen, ob eine nachträgliche Beantragung möglich ist.
    Seit einigen Jahren wird die AN-Sparzulage am Ende der Laufzeit beantragt. Also jetzt.
    Als Azubi hattest Du sicher Anspruch darauf. Frag mal bei Deinem Finanzamt nach. Die haben Geld für Dich. Vielleicht reicht´s für ne schöne Krawatte.

    Um an Dein Geld zu kommen schickst Du ein Schreiben mit etwa folgendem Text an die Fondsgesellschaft / Bank, wo Dein Depot geführt wird:

    bitte verkaufen sie alle Anteile meines Fonds XY (Name und WKN des Fonds) und überweisen Sie den Verkaufserlös auf mein folgendes Konto:

    (jetzt Deine Bankverbindung)



    Und dann ab zum Herrenausstatter..... .

    Gruß Paule

  4. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

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    Standard AW: Investmentkonto: Vermögenswirksame Leistungen - Depot auflösen

    Zitat Zitat von EuroPaule
    Um an Dein Geld zu kommen schickst Du ein Schreiben mit etwa folgendem Text an die Fondsgesellschaft / Bank, wo Dein Depot geführt wird:

    bitte verkaufen sie alle Anteile meines Fonds XY (Name und WKN des Fonds) und überweisen Sie den Verkaufserlös auf mein folgendes Konto:

    (jetzt Deine Bankverbindung)
    Aber bitte nicht vor Ende der Bindungsfrist und erhalt der Arbeitnehmersparzulage. Sonst verschenkst Du bares Geld.

    Europaule, danke für die Richtigstellung.

  5. Avatar von marfey
    marfey ist offline
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    Standard AW: Investmentkonto: Vermögenswirksame Leistungen - Depot auflösen

    Hallo,

    vielen Dank für die ausführlichen Antworten, die mir echt weitergeholfen haben.
    Bin natürlich sehr froh, dass dies im Grunde genommen eine einfache Sache ist.

    Nun allerdings eine weitere Frage, an die ich vorher gar nicht gedacht habe:

    Ich bin vertraglich als Werksstudent bei einer Firma angestellt.
    Hier beziehe ich ein monatliches Fixgehalt.

    Muss ich nun die Auszahlung meiner vermögenswirksamen Leistungen - ein Betrag unter 5000€ - in meiner Steuererklärung kenntlich machen? Oder kann ich die ganze Kohle für mich behalten?
    Sind VL steuerlich befreit? Egal, wie viel oder wenig ich sonst verdiene?

    //edit:

    da ich die Sparzulage in meiner EK Erklärung angebe, erübrigt sich wohl die obrige Frage. Wahnsinn.
    Anders gefragt:

    Muss ich Steuern auf die VL zahlen oder darf ich alles behalten?

    Ich sollte wirklich mal ein paar Bücher über solche Themen lesen...Oder mehr in diesem Forum..

    Gruß

  6. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

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    Standard AW: Investmentkonto: Vermögenswirksame Leistungen - Depot auflösen

    Das solltest Du. Kann nie schaden!!

    Die Auszahlung ist steuerfrei. Die Gewinne wurden in dem Jahr versteuert, in dem sie angefallen sind. Ich gehe aber davon aus, dass Du einen Freistellungsauftrag hattest und Du auch insgesamt unter dem Freibetrag geblieben ist. Somit wäre alles steuerfrei.

  7. Avatar von parkad
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    Standard AW: Investmentkonto: Vermögenswirksame Leistungen - Depot auflösen

    Zitat Zitat von Bolitho
    Das solltest Du. Kann nie schaden!!

    Die Auszahlung ist steuerfrei. Die Gewinne wurden in dem Jahr versteuert, in dem sie angefallen sind. Ich gehe aber davon aus, dass Du einen Freistellungsauftrag hattest und Du auch insgesamt unter dem Freibetrag geblieben ist. Somit wäre alles steuerfrei.
    Danke, das wüsste ich auch nicht, oder besser gesagt: war mir nicht so sicher

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