WIE notwendig ist der Rechtsschutz zur durchsetzung von Fordergs.Ausfall b. PHV
Brauche ich so einen Rechtschutz zwingend oder kann ich MICH im Streitfall selber vor Gericht vertreten, wenn ICH geschädigt wurde und MEINE PHV zahlen soll.
Oder wie läuft das..habe diesbezüglich Null Erfahrung was V. angeht.
AW: WIE notwendig ist der Rechtsschutz zur durchsetzung von Fordergs.Ausfall b. PHV
Zitat von Dukat
Brauche ich so einen Rechtschutz zwingend oder kann ich MICH im Streitfall selber vor Gericht vertreten, wenn ICH geschädigt wurde und MEINE PHV zahlen soll.
Anwaltszwang besteht in Zivilprozessen ab Landgericht aufwärts.
AW: WIE notwendig ist der Rechtsschutz zur durchsetzung von Fordergs.Ausfall b. PHV
Hallo
Bei einem Haftpflichtschaden, klagt im Notfall die Haftpflichtversicherung. Damit hat man nichts zu tun. Rechtsschutz ist für andere Bereiche zuständig, Beruf, wohnen,Verkehr und private Belange.
Sich selbst vor Gericht vertreten kann man, ob das sinnvoll ist wage ich zu bezweifeln. In Deutschland bekommt nicht recht, wer recht hat, sondern wer den besseren Anwalt hat. Eigene Erfahrung. Selbst wenn man nicht streitsüchtig ist, kann man plötzlich vor Gericht stehen, weil man angezeigt wurde. Sei es ein erboster Nachbar oder der Autofahrer den man überholt hat. Selbst gegen Behördenwillkür kann man sich nur vor Gericht wehren. Das ist die eine Seite. Die entstehenden Kosten trägt man auch erst einmal allein. Wenn man gewinnt werden diese zwar zurückerstattet, der Prozeß kann sich aber leicht über Monate hinziehen. Hier können schon ein paar tausend Euro fällig werden. Für all das kommt dann die Rechtsschutzversicherung auf.
AW: WIE notwendig ist der Rechtsschutz zur durchsetzung von Fordergs.Ausfall b. PHV
Kannst Du das etwas erläutern..?
Also ist so ein Rechtsschutz in eine PHV SINNVOLL ?
..
@Gerd
es steht aber als Zusatz-Option in der Haftpflicht:
Zitat:
Rechtschutz als Ergänzung zur Ausfalldeckung im Rahmen der Privat- Haftpflichtversicherung
Zitat-Ende
Die Frage muss also 'genauer' heissen:
Brauche ich diesen RS-Zusatz INNERHALB der PHV ?
AW: WIE notwendig ist der Rechtsschutz zur durchsetzung von Fordergs.Ausfall b. PHV
Zitat von Dukat
[...]
es steht aber als Zusatz-Option in der Haftpflicht:
Zitat:
Rechtschutz als Ergänzung zur Ausfalldeckung im Rahmen der Privat- Haftpflichtversicherung
Zitat-Ende
Die Frage muss also 'genauer' heissen:
Brauche ich diesen RS-Zusatz INNERHALB der PHV ?
Könnte brauchbar sein, für den Fall, dass du für einen Schaden haften sollst, den deine PHV nicht übernimmt, und meinst, das gerichtlich abwehren zu können. Ich nehme an, das ist mit "Ausfalldeckung" gemeint. Aber wie gut eine Versicherung ist, sieht man sowieso erst, wenn sie zahlen soll. Was ich da über eine *** sehr große und bekannte *** mal im Fernsehen sah, war ja haarsträubend: Die zahlten erst mal grundsätzlich nicht, und wenn der Versicherungsnehmer anderer Meinung war, konnte er seine Ansprüche einklagen... Naja, ich nehme an, nachdem sie im Fernsehen so publik wurden (und nach dem Rumgeeiere, das ihr Sprecher da gemacht hat - "mein Gott, man hätte doch erst mal mit uns reden können" und so), haben sie sich um 180 Grad gewendet, sonst dürften sie inzwischen aus Kundenmangel pleite sein.
AW: WIE notwendig ist der Rechtsschutz zur durchsetzung von Fordergs.Ausfall b. PHV
Vielleicht meinst Du ja von A..bis Z egal.
Um des Rätsels Lösung näher zu kommen: In nem anderen Forum schrieb jemand dazu:
Diese Option ist immer dann sinnvoll, wenn nicht bereits eine Rechtschutzversicherung (Privatrechtsschutz) für Dich besteht. Denn um die Forderungsausfalldeckung nutzen zu können, benötigt man einen vollstreckbaren Titel, den man bei Gericht einklagen muss.Genau das ermöglicht Dir die RS-Option zur Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflichtversicherung. Diese Option geht also über die übliche, "originäre" passive Rechtssschutzfunktion, nämlich die Abwehr unberechtigter Forderungen gegen Dich, weit hinaus und ermöglicht Dir ein aktives Vorgehen gegen einen Schädiger. Viele Versicherer bieten die Ausfalldeckung auch ohne diese Option an.
AW: WIE notwendig ist der Rechtsschutz zur durchsetzung von Fordergs.Ausfall b. PHV
Zitat von Dukat
Was für Fragen sind das denn.. ? Lass es uns Wissen!
Danke, darauf werde ich zurückkommen, wenn ich mal in so eine Lage kommen sollte: Ich brauche eine Versicherung, um meine Ansprüche gegenüber einer Versicherung durchzusetzen - solche Witze in Tüten gibt's wohl auch nur im "Rechtsstaat" Deutschland, wo manche "Juristen" halt nur §1 kennen ("Wer zahlt, kriegt Recht").
Da haben sie sich nur in meinem Fall etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt. Musste schon gar manchen mit der Nase auf die Paragraphen stoßen, die sie eigentlich besser kennen müssten als ich - sollten schließlich ihre Arbeitsgrundlage sein, nicht meine. Weiteres s. der Link in meiner Signatur.
AW: WIE notwendig ist der Rechtsschutz zur durchsetzung von Fordergs.Ausfall b. PHV
Hallo
Ausfalldeckung bedeutet Haftpflichtansprüche gegenüber Drittten, der mir einen Schaden zugefügt hat. Sollte dieser keine Haftpflicht und auch kein Geld haben, zahlt die eigene Versicherung. Welche Gesellschaften diesen Passus nicht anbieten weiß ich allerdings nicht. Ohne diesen Passus stehe ich allein auf weiter Flur und muß selber gegen diesen Dritten Klagen, ohne Aussicht auf Erfolg.
Sollte in deiner Haftpflicht die Ausfalldeckung mit versichert sein, brauch man dazu keine extra Rechtsschutz. In diesem Fall klagt wie schon beschrieben deine Haftpflichtversicherung gegen den Dritten. Ich hoffe ich war verständlich.
AW: WIE notwendig ist der Rechtsschutz zur durchsetzung von Fordergs.Ausfall b. PHV
Ja, das war verständlich - ich scheinbar nicht ..
Also: Ich frage hier nicht nach ner EXTRA Rechtschutzversicherung, sondern wollte ich Wissen, ob diese Option (Nicht die der Ausfalldeckung sondern 'Rechtsschutz für Ausfall...) lohnend ist da dies ein Versicherer Extra anbietet und ich keine Eigenständige RSV habe.
Es hat sich aber erstmal erledigt, da ich Heute eine PHV abgeschlossen habe.