Hausrat bei möblierter Wohnung

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  1. Avatar von kaze
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    Standard Hausrat bei möblierter Wohnung

    Hallo zusammen,

    folgende Frage stellt sich für mich zu dem Thema Hausratversicherung:

    In meiner Hausratversicheurng sind Gefahren wie z.B. Brand oder Blitzschlag versichert. Aber auch Haushaltsgegenstände.

    Ich wohne in einer voll möblierten Wohnung. Z.B. ist der Fernseher oder die Waschmaschine Eigentum meines Vermieters und somit nicht über meine Hausrat versichert, wenn ich das richtig verstanden habe, oder?

    Des Weiteren habe ich eine Haftpflichtversicherung. Diese würde den Schaden bezahlen, wenn ich den Fernseher beschädige, richtig?

    Somit komme ich zu dem Schluss, dass sich die Hausratversicherung für mich nicht wirklich lohnt, da ich nur Dinge in der Wohnung besitze, die die Versicherungsumme nicht annähernd rechtfertigt. Um Sie zu kündigen bzw. den Beitragssatz zu reduzieren, könnte ich auf die Klauseln der Mehrfachversicherung und/oder Überversicherung bestehen, richtig?

    Gibt es außer den Vertragsbedingungen noch weitere Gesetze, in denen etwas über dieses Thema zu finden ist?

    Vielen Dank.

    Grüße
    David

  2. Avatar von Dukat
    Dukat ist offline

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    Standard AW: Hausrat bei möblierter Wohnung

    Da es sich -beim Schaden des TV- um den Schaden eines Dritten handelt, müsste die Haftpflicht eigentl. zahlen.

    Diese könnte die Zahlung aber auch auf die Hausrat des Vermieters abwälzen.

    Frag den Vermieter doch mal, ob er die Einrichtung Versichert hat bzw. was passiert, wenn die Dinge kaputt gehen, z.B. bei ner Überspannungsschaden/Blitzeinschlag in der Nähe - der Fernseher.

  3. Avatar von Gerd
    Gerd ist offline

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    Standard AW: Hausrat bei möblierter Wohnung

    Hallo

    Im Zweifelsfall bezahlt hier erst einmal die eigene Haftpflicht(Mietsachschäden). Leider zahlt die Haftpflicht nur den Zeitwert. Wer zahlt den Rest? Der Vermieter wahrscheinlich nicht. Auch die Hausrat des Vermieters wird für diesen Schaden nicht aufkommen. Hausrat wird immer nach der Wohnfläche berechnet. Der Vermieter wird eien Hausratversicherung nur für seine eigene Wohnung haben. Alles andere würde mich wundern. Die Klausel der Doppelversicherung gibt es nur bei der Haftpflicht.

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