Muss für die Baufinanzierung ein Arbeitsvertrag vorliegen?

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  1. Avatar von John-Boy
    John-Boy

    Standard Muss für die Baufinanzierung ein Arbeitsvertrag vorliegen?

    Hallo zusammen,

    da wir schon seit Jahren ein Baugrundstück von meinen Schwiegereltern haben
    und jetzt bald Nachwuchs bekommen, würden wir die Bebauung jetzt endlich gerne
    in Angriff nehmen.

    Dazu brauchen wir allerdings ein Darlehen von der Bank.

    Da der Vertrag meiner Frau zum Ende der Mutterschutzfrist ohnehin abläuft,
    habe ich große Bedenken, dass die Bank uns unter Vorlage dieses Arbeitsvertrages
    überhaupt ein Darlehen gewähren wird.

    Ist es denn aber auch unbedingt erforderlich, der finanzierenden Bank Arbeitsverträge
    vorzulegen? Oder reichen auch die Gehaltsabrechnungen?

    mfg,
    John-Boy

  2. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

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    Standard AW: Muss für die Baufinanzierung ein Arbeitsvertrag vorliegen?

    naja, es geht ja nicht um den Arbeitsvertrag an sich oder um die Arbeitsstelle sondern um di eFinanzierbarkeit des Vorhabens.

    Wenn Ihr eine entsprechende Rechnung aufmacht, die plausibel ist, sich halbwegs mit der Vergangenheit deckt und auch den eigenen Kalkulationen der Bank entspricht, dann steht dem Darlehen nichts entgegen.

    Aber ein Darlehen zu beantragen in dem Wissen, dass sich die Situation in nächster Zeit extrem ändern wird und die Bank hiervon nicht in Kenntnis zu setzen oder gar falsche Sachlagen vorspielen, das halte ich für grob fahrlässig und würde kein Mitleid haben, wenn das Haus irgendwann Zwangsversteigert wird.

    Also, rechnet Euch aus was Ihr habt. Und auch, wie die Situation später aussehen wird. Dann stellt Eure Ausgaben gegenüber und schaut was drin ist. Bleibt dabei unbedingt realistisch. D.H. bei den Einnahmen eher pessimistisch und bei den Ausgaben eher mal aufrunden. Auch Rücklagen für Urlaub, Auto, und Vermögensbildung gehören in die Rechnung.

    Ist das denn ein befristeter Vertrag? Ich meine, sonst läuft der doch nicht aus. Er ruht nur bis zum Ende der Elternzeit. Und das wäre doch sehr gut darstellbar. ... Und falls doch befristet, was plant Ihre Frau denn später? Wann und wie viel will sie wieder arbeiten. Und dabei immer dran denken, nicht immer liegen Jobs auf der Straße und warten nur auf einen.

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