Ist die Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall einheitlich?

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  1. Avatar von Modo
    Modo

    Standard Ist die Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall einheitlich?

    Meine Lieben!

    Ich selber habe zwar dieses Problem nicht, aber eine Freundin von mir ist jetzt seit über drei Wochen krank, weil sie eine schwere Lungenentzündung hat.

    Bei meinem Besuch dort berichtete sie mir, dass sie ganz schnell wieder gesund werden müsse, da sie ja nur einen Anspruch auf vier Wochen Gehaltsfortzahlung hätte.

    Ich weiß ganz genau, dass es bei mir und auch bei allen anderen, die ich kenne, sechs Wochen sind, die das Gehalt weiter gezahlt wird.

    Ist das tatsächlich unterschiedlich und kann der Arbeitgeber das selber festlegen, wielange er das Gehalt im Krankheitsfall zahlt?

    Gruss, Modo

  2. Avatar von Gerd
    Gerd ist offline

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    Standard AW: Ist die Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall einheitlich?

    Gehaltsfortzahlungen sind nicht einhheitlich geregelt. Gesetzlich festgeschrieben sind aber 6 Wochen. Im Tarifvertrag kann durchaus auch ein längerer Zeitraum stehen. Danach gibt es Krankengeld. In etwa 70% des letzten Nettos.

  3. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Standard AW: Ist die Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall einheitlich?

    Hallo,

    Was Gerd zur Dauer der Lohnfortzahlung geschrieben hat ist völlig richtig.
    Ausnahmen gibt es vorallem im öffentlichen Dienst und im Beamtentum. Da wird auch über die 6 Wochen hinaus gezahlt.

    Wie kommst Du auf 70 % vom Nettogehalt, Gerd?

    Die Anspruchshöhe auf Krankengeld bestimmt sich nach § 47 SGB V. Das Brutto-Krankengeld wird nach dem Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Es beträgt 70 Prozent des letzten vollen monatlichen Brutto–, aber höchstens 90 Prozent des letzten vollen monatlichen Nettoeinkommens. Bei der Berechnung werden auch die Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt. Regelmäßige Überstunden und Abweichungen vom vereinbarten Entgelt wirken sich positiv auf die Krankengeldhöhe aus. Regelmäßig bedeutet z. B. bei Überstunden, dass in den letzten drei abgerechneten Monaten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit pro Monat mindestens eine Überstunde angefallen sein muss. Bei schwankendem Entgelt (z. B. Akkordlohn) wird der Durchschnitt der letzten drei Monate zugrunde gelegt.

    Mein Bruttokarankengeld beträgt also ca. 90% vom Netto.
    Davon ist abzuziehen der Arbeitnehmeranteil für
    Rentenversicherung
    Arbeitslosenversicherung
    Pflegepflichtversicherung.

    Habe ich also ein eher geringes Einkommen und somit auch weniger Sozialversicherungsbelastung, ist das Nettokrankengeld auch entschieden höher, ala 70 % vom Nettogehalt.

    mfg
    mike

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