habe einen Uralt-BHW-Vertrag (B3), der aufgrund realtiv geringer Einzahlungsbeträge erst vor ca. einem Jahr zuteilungsreif wurde. Da ich derzeit keine Bauvorhaben beabsichtige, hab ich auf die Zuteilung verzichtet.
Aufgrund der derzeit relativ gut verzinsten Spareinlagen (3%) würde ich gerne den Vertrag weiterführen. Wann ich ihn konkret für ein Bauvorhaben benötige, ist derzeit allerdings noch nicht absehbar. Da BHW diesen Zinssatz verständlicherweise verringern möchte, gab es in den vergangene Jahren schon etliche (erfolglose) Versuche seitens diverser BHW-Vertretern, diesen auf einen anderen Tariftyp umschreiben zu lassen.
Meine Fragen: Muss ich bei der derzeitigen Weiterführung meines Vertrages ohne Annahme der Zuteilung etwas beachten? Kann BHW z.B. eine Verzinsung meiner Einzahlungen, die nach dem Zuteilungszeitpunkt geleistet wurden, verweigern? Gibt es Probleme, wenn ich eine Zuteilung beispielsweise erst in 5 Jahren benötige? Und gibt es eine analoge Wechselmöglichkeit wie bei den D3 auf D4-Verträgen, wenn man auf eine spätere Kreditauszahlung möglicherweise verzicheten möchte?