Hallo Zusammen,
meine Frau hat Ende 2004 bei der Generali eine aufgeschobene Rentenversicherung mit folgenden Eckdaten abgeschlossen:
Beitragszahlungsdauer 42 Jahre (Rentenbeginn mit 65), Beitragsrückgewähr bei Tod, 17 Jahre garantierte Rentenmindestlaufzeit, fondsorientierte Kapitalanlage.
Monatlich werden 100 Euro in die Rentenversicherung einbezahlt, nach 42 Jahren beträgt die garantierte monatliche Rente 223 Euro bzw. einmalige Kapitalabfindung 56.500 Euro.
Da ja die zukünftige Verzinsung nicht garantiert werden kann, sind für 3%, 6% u. 9% noch Renten in Höhe von 320 Euro, 670 Euro bzw. 1430 Euro angegeben.
Da wir in Kürze bauen wollen, stellt sich uns die Frage, ob die RV gehalten werden soll (ich habe eine garantierte Verzinsung von 0,53% p.a. errechtnet), bzw. ob wir mit dem monatlichen Betrag nicht lieber das Darlehen (ca. 3,7% Nominalzins) tilgen sollen.
zielt Ihre Frage darauf ab, ob Ihre Frau ein gutes Produkt hat, oder ob es ausreichend ist die Immobilie abzuzahlen?
Selbst wenn Sie schneller die Immobilie durch den zusätzlichen Beitrag tilgen können, braucht Ihre Frau eine ausreichende Rentenversorgung. Die Gesetzliche reicht nun einmmal nicht aus.
Und da die Police bereits seit 2004 läuft, ist der Kostenanteil bereits gezahlt. Die Auszahlung aus der Police ist, wenn nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt, Steuerfrei (gilt für vor 2005 abgeschlossene Verträge)!
Können Sie mir die Fonds nennen, in die angelegt wird?
Sie dürfen sich nicht an der niedrigen garantierten Rente stoßen. Bei fondsgebundenen Verträgen schreibt der Gesetzgeber vor, das nur die eingezahlten Beiträge zur Garantierente herangezogen werden dürfen. Da ich nicht weiß, welche Fonds in dem Vertrag stecken kann man über die Rendite nur spekulieren. Banken aktzeptieren bei einem hinterlegen eines solchen Vertrages bei einer Baufinanzierung ein Fondswachstum von 8%. Es handelt sich hier auch nicht um eine Verzinsung, sondern um Rendite in %. Die Auszahlung dieses Vertrages ist übrigens steuerfrei schon nach 12 Jahren möglich und nicht erst ab dem 60. Lebensjahr. Weiterhin können die Beiträge dazu als Altersvorsorge von der Steuer abgesetzt werden. Einen solchen Vertrag sollte man weiter besparen.