Mein Vater arbeitet in einer Firma, in der es eine Pensionskasse gibt.
Dort zahlt sowohl er als auch der Arbeitgeber monatlich einen bestimmten Betrag ein. Der Betrag, den mein Vater zahlt, wird von seinem Nettogehalt abgezogen.
Dafür hat er ja bereits Steuern gezahlt. Wie ist das nun im Alter, wenn er diese Pensionskasse ausgezahlt bekommt?
Muss er diese Rente dann noch einmal versteuern, obwohl die Beiträge doch jetzt schon versteuert wurden? Oder werden eventuell nur die Anteile versteuert, die der Arbeitgeber eingezahlt hat? Und wie kann das Finanzamt herausfinden, von wem was kommt?
Immerhin sind ja bei der Auszahlung auch schon Zinsen bzw. Renditen mit angespart.
AW: Muss man von der Pensionskasse Steuern zahlen?
Nabend,
die Beiträge des Arbeitgebers sind unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei. Somit sind die Leistungen, welche auf diese Zahlungen erfolgen gem. § 22 Nr. 5 EStG voll steuerpflichtig.
Die bereits individuell versteuerten Beiträge Ihres Vaters werden gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 a) bb) EStG nur mit dem Ertragsanteil versteuert.