Haben Azubis Anspruch auf Arbeitslosengeld?

+ Antworten
1Antworten
  1. Avatar von Gote67
    Gote67

    Standard Haben Azubis Anspruch auf Arbeitslosengeld?

    Meine Tochter hat vor einem guten Jahr eine Ausbildung zur Physiotherapeutin begonnen. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass sie aufgrund eines frühen Rückenschadens diesen Beruf nicht ergreifen kann. Sie kann einfach nicht solange stehen. Sie muss die Ausbildung jetzt abbrechen und sich etwas anderes überlegen. Bis sie etwas gefunden hat, müsste sie die Zeit mit Arbeitslosengeld überbrücken. Da sie auch schon eine eigene Wohnung hat, ist sie auf das Geld angewiesen.
    Hat sie aber als Auszubildende überhaupt schon einen Anspruch darauf? Oder muss sie dann etwa Sozialhilfe beantragen?

  2. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

    Title
    Moderator
    seit
    23.11.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    3.116
    Danke
    242

    Standard AW: Haben Azubis Anspruch auf Arbeitslosengeld?

    Hey...

    ich weiß nicht ob der Abbruch der richtige Weg ist... ich denke es wäre ggf. besser (falls sie das Körperlich hin bekommt) die Ausbildung fertig zu machen und danach ein neuen Weg einzuschlagen.

    Warum?
    1. Nach Abschluss der Ausbildung hat sie Anrecht auf Arbeitslosengeld ohne Sperren.

    2. Eine abgebrochene Ausbildung sieht bei neuen Bewerbungen nie gut aus selbst wenn man Körperliche Gründe hat. Zumal wenn der "Schaden" schon vor beginn der Ausbildung war... fragt man sich als neue Firma "Wieso erkundigt man sich nicht vorher darüber".

    3. Bei Ärztlicher nachweißbarkeit, dass sie Ihren erlernten Beruf nicht weiter führen kann... muss das Arbeitsamt eine Umschulung finanzieren. Bei Abbruch nicht.

    ---

    Und Ja, auszubildene die abbrechen haben Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn sie länger als 12 Monate innerhalb der letzten 24 Monate Azubigehalt bezogen haben und dies Sozialsteuerpflichtig war. Es sind in der Regel aber nur 60% was meist dazu führt, dass man Parallel dazu Hartz4 beantragen muss. Und es wird eine Sperre von 3 Monaten geben (da sie selber abbricht). Sollte es Ärztlich nachweisbar sein, dass es keine Möglichkeit gab diese Ausbildung fertig zu machen (damit ist der Körperliche Aspekt gemeint und nicht der Sinn, dass es ja nix bringt weil sie den Beruf nicht weiter machen kann). Wird ggf. auf die Sperre verzichtet.

    esco

    Ps.: Eine abgeschlossene Ausbildung ist auf dem Arbeitsmarkt viel Wert auch wenn man sich danach entscheidet eine weitere zu machen bzw. in eine ganz andere Richtung zu gehen. Kann sie bei der einen "Abbrechen" und hat schon etwas anderes wo sie anfangen kann... sind die oben genannte Punkte natürlich uninteressant. Aber bei so einem Fall würdest du ja nicht nach Arbeitslosengeld fragen.

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 25.05.2015, 16:05
  2. Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 30.05.2012, 13:03
  3. Anspruch auf Kranken- oder Arbeitslosengeld?

    Von Wilson62 im Forum Krankenversicherung
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 19.01.2010, 12:36
  4. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 04.11.2009, 16:48
  5. Anspruch auf Arbeitslosengeld bei befristeten Arbeitsverträgen

    Von Sternschnuppe im Forum Arbeit & Beruf
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 20.10.2009, 10:43

Benutzer, die dieses Thema gelesen haben: 0

Derzeit gibt es keine Benutzer zum Anzeigen.