kann mir jemand sagen, ob ich das richtig verstanden habe..
dass man als student keine abgeltungssteuer zahlt, wenn man sich oben genannte bescheinigung holt?!
liegen deine Einkünfte unter dem Grundfreibetrag (ab 2010 8.004€), dann kannst du eine NV-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen. Nach vorlage dieder Bescheinigung bei deinem Kreditinstitut, wird keine Steuer von deinen Kapitalertägen einbehalten.
Aber mal unter uns, solltest du nicht mehr, als 801 € an Kapitalerträgen haben, dann würde ein Freistellungsauftrag auch genügen und du sparst dir den Aufwand mit der NV-Bescheinigung.