Ich hätte schon gerne eine Altersvorsorge, die meine zukünfige Rente sinnvoll ergänzen könnte, aber im Dschungel der vielen Angebote finde ich mich überhaupt nicht mehr zurecht.
Leider gibt es auch in unserem Betrieb keine Pensionskasse, wahrscheinlich weil die Firma zu klein ist. Das wäre eigentlich optimal für mich, habe mich mal darüber erkundigt.
In dem Zusammenhang wurde auch der Begriff Direktzusage genannt. Handelt es sich hier auch um eine Altersvorsorge, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewährt und wie gestaltet sie sich genau?
es gibt fünf Durchführungswege einer betrieblichen Altersversorgung:
- Direktzusage
- Unterstützungskasse
- Pensionskasse
- Direktversicherung
- Pensionsfonds
Die Direktzusage ist eine Zusage des Arbeitgebers auf eine bestimmte Leistung über die Firma (Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente, Hinterbliebenenvorsorge). Das Wort Zusage deutet schon darauf hin, dass der Arbeitgeber diese Versorgung anbietet und finanziert. Üblich ist das für Geschäftsführer einer GmbH, AG usw.. Meist wird die zugesagte Leistung über eine Versicherung finanziert.
Sie merken schon, dass diese Form für Sie nicht in Frage kommen dürfte.
Nun gibt es aber einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Grundsätzlich soll eigentlich jeder Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine Entgeltumwandlung (Teil des Brutto-Einkommens wird in eine Altersvorsorge eingezahlt) anbieten. Das kann ein Anbieter der Wahl des Arbeitgebers sein.
Grundsätzlich muss er einen der Wege Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds anbieten, die anderen kann er anbieten.
Bietet er das nicht an, so kann der Arbeitnehmer ein Umwandlung verlangen in einem Produkt seiner Wahl von den drei genannten Durchführungswegen.
Wenn Sie also eine Entgeltumwandlung über Ihren Arbeitgeber wünschen, und er hat bisher kein Angebot für Sie, können Sie sich selbst ein Produkt wählen (meist wird die Direktversicherung gewählt) und den Arbeitgeber bitten, den entsprechenden Vertrag abzuschließen und den Beitrag zu überweisen.
Der Arbeitnehmer kann nur bei dem Durchführungsweg der Direktversicherung den Anbieter selbst wählen. Aber auch hier muß der Arbeitgeber seine Zustimmung zum gewählten Anbieter geben. Hat er dem Arbeitnehmer noch kein Angebot zur BAV gemacht, so muß er an dieser Stelle zustimmen. Pensionskasse und Pensionsfonds bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hat bei der Wahl des Anbieters kein Mitspracherecht.