mein Mann und ich sind beide im öffentlichen Dienst beschäftigt; der Betrieb zahlt in eine sog. Zusatzversicherung (Rente) ein.
Diese wollten wir nun "aufstocken"; unser Weihnachtsgeld als sog. Entgeltumwandlung "einbuttern".
Nun habe ich durch die Versicherungsgesellschaft erfahren, dass dies so nicht machbar ist; es wird für die Entgeltumwandlung ein neuer Vertrag abgeschlossen.
Recherchen im Internet haben mich unsicher gemacht: die Entgeltumwandlung sei, wenn sie als monatliche Rente zur Auszahlung kommt, voll zu versteuern; die zusätzliche Privatrente nicht. Was nun?`
Wir wollen die optimalste Anlageform verwenden. Doch die Zeit drängt, wenn wir die Weihnachtsgratifikation verwenden wollen. Was raten Sie uns?
gerade im öffentlichen Dienst ist eine Entgeltumwandlung u. a. davon abhängig, ob der Tarifvertrag das zulässt. Das wäre vorab zu bedenken.
Ob eine zusätzliche Einzahlung in die bestehende Zusatzrente möglich ist, hängt von der Art und Gestaltung der Zusatzrente ab. Es gibt Formen, die analog der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert werden (Umlagefinanzierung), da könnte eine zusätzliche Einzahlung in der Tat schwierig sein.
Handelt es sich um eine "normale" Lebensversicherungsgesellschaft, sollte eine Zuzahlung eigentlich möglich sein (wie gesagt auch in Abhängigkeit von ggf. Tarifverträgen etc., da müsste ich mehr dazu wissen).
Entgeltumwandlung: Ein Teil des Bruttolohns wird in die betriebliche Altersvorsorge gezahlt, das heißt, es werden keine SV-Beiträge und Steuern abgeführt. Dafür wird die bei Rentenbeginn daraus gazahlte Altersrente voll besteuert und ist KV-Beitragspflichtig.
Die private Rentenversicherung wird ja aus versteuertem Einkommen finanziert. Die daraus resultierende Rente wird mit dem Ertragsanteil versteuert. Dieser liegt nach heutigem Stand bei Rentenbeginnalter 67 bei 17 %. Das heißt Nur dieser Teil wird für die Steuer als Einkommen zugrundegelegt.
Meist ist die Entgeltumwandlung insgesamt finanziell vorteilhafter, aber nicht so flexibel.
Eine Entgeldumwandlung ist auch im öffentlichen Dienst problemlos machbar. Diese Form der BAV ist für jeden zugängig. Die zusätzliche Altersvorsorge im öffentlichen Dienst(ZÖD) funktioniert in etwa die gesetzliche Rentenversicherung. Es werden hier ebenfals Rentenpunkte gutgeschrieben, die später mit einem Faktor umgerechnet werden. Die errechnete Summe wird als Rente gezahlt. Die Rente muß im gleichem Umfang wie auch die Gesetzliche Rente versteuert werden.
Ob für sie eine BAV oder eine private Rentenversicherung richtig ist, können nur sie selber entscheiden. BAV beim ansparen steuer-und sozialabgabenfrei. Auszahlung als Kapital oder Rente. Beides wird zu 100% versteuert und ist Krankenversicherungspflichtig. Eine private Rente wird nicht gefördert. Bei der Auszahlung des Kapitals ab dem 60. Lebensjahr müssen 50% der Kapitalerträge versteuert werden. Bei Auszahlung als Rente müssen 17% der Rente versteuert werden.