Einem Urteil des Amtsgerichts Mainz nach muss eine Inhaberin eines Internetanschlusses keine Strafe fürchten, wenn ihr nicht nachweisbar ist, dass sie die Tauschbörse genutzt hat (Urteil vom 16.9.2009, Az. 2050 Js 16878/07.408ECs).
Interessantes Urteil. Aber muss man sein WLAN nicht sichern, um dem vorzubeugen...?
Bezieht sich das auf Deutschland, Europa oder Global? Wahrscheinlich nur National. Werde aber gleich mal darüber mehr Googeln, da das Thema allein rechtlich schon sehr interessant ist. Ich habe mein Wlan zwar schon damals gesichert, aber bestimmt trotzdem spektakulär was damit angestellt werden konnte. wenn es in die falschen Hände gerät, wie ein kostenloses Girokonto oder ähnliches.
Bezieht sich das auf Deutschland, Europa oder Global? Wahrscheinlich nur National. Werde aber gleich mal darüber mehr Googeln, da das Thema allein rechtlich schon sehr interessant ist. Ich habe mein Wlan zwar schon damals gesichert, aber bestimmt trotzdem spektakulär was damit angestellt werden konnte. wenn es in die falschen Hände gerät.
Da es in Karlsruhe entschieden wurde... ist DIESES Urteil nur für Deutschland gültig