Freispruch bei Tauschbörse

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  1. Avatar von tivopu
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    Standard Freispruch bei Tauschbörse

    Einem Urteil des Amtsgerichts Mainz nach muss eine Inhaberin eines Internetanschlusses keine Strafe fürchten, wenn ihr nicht nachweisbar ist, dass sie die Tauschbörse genutzt hat (Urteil vom 16.9.2009, Az. 2050 Js 16878/07.408ECs).
    Interessantes Urteil. Aber muss man sein WLAN nicht sichern, um dem vorzubeugen...?

    Quelle: Zum Artikel

  2. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Freispruch bei Tauschbörse

    Ja, dass WLAN muss gesichert sein... aber dein genanntes Urteil ist von letztem Jahr.

    Das Urteilt, dass der WLAN Zugang ausreichend gesichert sein muss von diesem Jahr.

  3. Avatar von tivopu
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    Standard AW: Freispruch bei Tauschbörse

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  4. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Freispruch bei Tauschbörse

    Zitat Zitat von tivopu
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    Diese große "Aufsehen" war mitte Mai diesen Jahres... du findest bei google einiges darüber.

    BGH entscheidet: WLAN muss abgesichert werden

  5. Avatar von dmdirk
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    Standard AW: Freispruch bei Tauschbörse

    Bezieht sich das auf Deutschland, Europa oder Global? Wahrscheinlich nur National. Werde aber gleich mal darüber mehr Googeln, da das Thema allein rechtlich schon sehr interessant ist. Ich habe mein Wlan zwar schon damals gesichert, aber bestimmt trotzdem spektakulär was damit angestellt werden konnte. wenn es in die falschen Hände gerät, wie ein kostenloses Girokonto oder ähnliches.

  6. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Freispruch bei Tauschbörse

    Zitat Zitat von dmdirk
    Bezieht sich das auf Deutschland, Europa oder Global? Wahrscheinlich nur National. Werde aber gleich mal darüber mehr Googeln, da das Thema allein rechtlich schon sehr interessant ist. Ich habe mein Wlan zwar schon damals gesichert, aber bestimmt trotzdem spektakulär was damit angestellt werden konnte. wenn es in die falschen Hände gerät.
    Da es in Karlsruhe entschieden wurde... ist DIESES Urteil nur für Deutschland gültig