Mir wurde der Beitrag nun wegen eines Berufswechsels erhöht. Die Versicherung bleibt bei der Frage, ob ich deswegen den Vertrag auflösen kann ziemlich schwammig!
Jetzt die Frage: Kann ich in diesem Fall der Erhöhung das Kündigungsrecht in Anspruch nehmen, oder bin ich weiterhin an die private Haftpflichtversicherung gebunden?
Um welche Art von Privathaftpflicht handelt es sich hierbei? Bislang ist mir noch keine Versicherung untergekommen, die den Beitrag der PH nach dem Beruf des VN ermittelt. Liegt bei Ihnen eine selbstständige Tätigkeit vor die in dem Vertrag mitversichert ist?
Haftplicht, mit der Frage nach dem Beruf oder Gewerbe gibt es nur im Bereich der Selbständigkeit. Diese Berufshaftpflicht kann allerdings in die Privathaftpflicht integriert sein. Im Normalfall ist hier keine Kündigung möglich. Bei diesen Tarifen steht ja schon im Vertragstext, das man verpflichtet ist einen Tätigkeitswechsel anzugeben.