Wer muss für die Versicherung ein Fahrtenbuch führen?
Ich habe meinem Sohn ein Auto gekauft und es auch auf mich angemeldet, weil er noch studiert, das Auto aber für Nebenjob und Heimfahrten benötigt. Als wir das Auto bei der Versicherung angemeldet haben, sind wir nicht davon ausgegangen, dass mein Sohn so viele Kilometer damit fahren wird. Dass es jetzt doch mehr sind, hat die Versicherung herausgefunden und uns eine höhere Prämie aufgedrückt. Außerdem hat sie uns angedroht, dass wir eventuell ein Fahrtenbuch führen müssen.
Ist das legitim?
Ich dachte, das gibt es nur bei Selbstständigen, die für ihr Gewerbe ein Auto benötigen. Hat das jemand schon mal gehört oder führt sogar eines?
AW: Wer muss für die Versicherung ein Fahrtenbuch führen?
Hallo Stadtmensch,
die Kilometer, die jährlich gefahren werden, sind eine beitragsrelevante Größe und es kann richtig teuer werden, wenn z. B. ein jährliche Fahrleistung von 6000 km angegeben wird und dann 15.000 gefahren werden. Bei einem Unfall wird dann rückwirkend der höhere Beitrag nachgefordert und je nach Gesellschaft können noch 1-2 Jahresbeiträge Zuschlag fällig werden. Bei einige Gesellschaften erhöht sich auch in solch einem Fall die Selbstbeteiligung bis zu 2500 €.
Die Forderung nach Führung eines Fahrtenbuches ist mir noch nicht untergekommen. Ich könnte mir aber einen Fall vorstellen, wo es Sinn macht. Die DA-Direkt gestattet jungen Fahrern ohne Mehrbeitrag die Nutzung eines Fahrzeuges bis 5% der jährlichen Fahrleistung, wenn es vorher angegeben wurde. Da könnte es sein, dass die Gesellschaft sagt, bring den Nachweis, dass der junge Fahrer nicht mehr fährt. Ansonsten macht es keinen Sinn.