Muss ich bei Hartz IV meine Lebensversicherung auflösen?
Tatsächlich geht es gar nicht um mich, sondern um eine sehr gute Freundin, die wahrscheinlich ab März nächsten Jahres wieder Hartz IV beziehen wird. Sie bekam das schon einmal, hatte zwischendrin mal eine Arbeit, die sie aber wohl zum Ende November wieder verlieren wird. Dann erhält sie ein halbes Jahr Arbeitslosengeld I und danach wieder Hartz IV. Inzwischen hat sie aber eine kleine Lebensversicherung abgeschlossen, die sie gerne behalten würde, da sie keine ausreichende Rente zu erwarten hat. Ist sie beim Bezug von Hartz IV verpflichtet, diese Lebensversicherung aufzulösen und zum Leben zu verwenden???
AW: Muss ich bei Hartz IV meine Lebensversicherung auflösen?
Wahrscheinlich nein.
Vermögen bis zu einem Betrag von € 250 pro vollendetem Lebensjahr der erwerbsfähigen Bezieher einer Bedarfsgemeinschaft ist anrechnungsfrei, wenn
- es der Altersvorsorge dient und
- erst mit dem Renteneintritt auszahlbar ist.
Lebensversicherungen müssen erst ab einem Betrag von € 16.250 aufgelöst und zurückgekauft werden. Anrechnungsfrei sind staatlich geförderte Modelle zur Altersvorsorgemodelle, etwa
- die Riester-Rente oder
- die Rürup-Rente.