Wann tritt eine Reiserücktrittversicherung in Erscheinung?

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  1. Avatar von Mauerblümchen
    Mauerblümchen

    Standard Wann tritt eine Reiserücktrittversicherung in Erscheinung?

    Hallo!

    Bei all den vielen netten Beiträgen in diesem Forum habe ich mir jetzt auch mal ein Herz gefasst und geschrieben.

    Ich habe zusammen mit meinem Mann und meinem Sohn in den Herbstferien eine Reise gebucht. Wir haben dafür eigens eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen, allerdings völlig ohne Hintergedanken. Vorige Woche erfuhr mein Mann, dass er eventuell nicht fliegen kann, weil auf seiner Arbeit ein Projekt anberaumt ist, bei dem er dann gebraucht wird. Es ist zwar noch nicht sicher, aber wir haben uns informiert und erfahren, dass diese Reiserücktrittversicherung wohl lediglich im Krankheitsfall die Kosten erstattet.

    Ist das üblich, oder lohnt es für uns, weiter zu forschen und auf einer Kostenerstattung zu bestehen?

    l.g.

  2. Avatar von neugierig
    neugierig ist offline

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    Standard AW: Wann tritt eine Reiserücktrittversicherung in Erscheinung?

    Hallo Mauerblümchen,

    der Leistungsanspruch bei einer Reiserücktrittsversicherung ist in den in den Allgemeinen Bedingungen für Reiserücktrittsversicherung (ABRV) geregelt.

    Einen Auszug, der Deine Frage beantwortet, kannst Du hier nachlesen. Die Versicherungsfälle, der einen arbeitsbedingten Rücktritt berechtigen, habe ich farblich hervorgehoben.

    Danach wird Eure Reiserücktrittsversicherung wohl die Kosten Eurer Reise nicht erstatten. Leider

    LG Frank
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    Einen Fehler machen und ihn nicht korrigieren - das erst heißt wirklich einen Fehler machen.

  3. Avatar von Gerd
    Gerd ist offline

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    Standard AW: Wann tritt eine Reiserücktrittversicherung in Erscheinung?

    Hier ist aber der Arbeitgeber gefordert. War der Urlaub geplant und genehmigt können bei Nichtantritt der Reise aus betrieblichen Gründen ein Teil der Kosten vom Arbeitgeber zurückgefordert werden. Es sei denn, er hat eine Urlaubssperre verhängt.

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