Kann ich auf den Aussagen des Versicherungsmaklers bestehen?

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  1. Avatar von YasharC
    YasharC

    Standard Kann ich auf den Aussagen des Versicherungsmaklers bestehen?

    Guten Abend miteinander,
    vor drei Monaten haben wir ein Haus von einem Privatmann gekauft und zunächst der Einfachheit halber auch dessen Wohngebäudeversicherung übernommen.
    In einem Gespräch mit unserem Versicherungsmakler hat dieser uns dann ein Angebot gemacht, das man eigentlich kaum ablehnen kann. Er hatte uns auch versprochen, dass wir bei diesem Vertrag keine Selbstbeteiligung haben würden.
    Als nun die Versicherungspolice kam, war jedoch eine Selbstbeteiligung in Höhe von 700 Euro vermerkt. Damit sind wir nicht einverstanden. Die andere Versicherung haben wir aber bereits gekündigt.
    Können wir auf denVersprechungen unseres Makler bestehen?

  2. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

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    Standard AW: Kann ich auf den Aussagen des Versicherungsmaklers bestehen?

    Hallo, es gibt doch bestimmt ein Beratungsprotokoll oder Angebot. Was steht denn da drauf?

  3. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Standard AW: Kann ich auf den Aussagen des Versicherungsmaklers bestehen?

    Hallo,

    leider wird Ihnen es wenig helfen, sich auf die verbalen Aussagen des Maklers zu berufen.

    Wie Bolitho schon schreibt, ist maßgeblich welche Vereinbarungen im Antrag , bzw. im Beratungsdokument
    verankert sind. Diese haben Sie unterschrieben, bewußt oder unbewußt, und somit zur Kenntnis genommen bzw. akzeptiert. Ist die Selbstbeteiligung dokumentiert und durch Ihre Unterschrift bestätigt, dürfte es sich als schwierig gestalten, die verbalen Zusagen des Maklers einzufordern oder zu beweisen.

    Wan wurde der Antrag unterzeichnet, bzw. wann wurde die Police zugestellt? Sie können im Rahmen der Fristen, den Antrag - Vertrag widerrufen. Wahrscheinlich ist diese Zeit aber schon überschritten. Vielleicht reden Sie zunächst nochmal mit dem Makler, ob eine Vertragsänderung zu Ihren Wünschen vorgenommen werden kann und welcher Mehrbeitrag ohne Selbstbeteiligung erhoben wird.

    Noch ein Wort zur Selbstbeteiligung. Diese muss nicht immer als Nachteil betrachtet werden. Man muss hier mal rechnen, wie viel ich jährlich mehr bezahle ohne Selbstbeteiligung. Dies setzt man dann ins Verhältnis zur durchschnittlichen Schadenmöglichkeit. Zahle ich also ohne Selbstbeteiligung z.Bsp. über 5 Jahre 150 Euro mehr Beitrag im Jahr ( 750 Euro) habe aber keinen Schaden zu regulieren, hätte sich der Vertrag mit Selbstbeteiligung schon gerechtfertigt. Zugegeben, diese Rechnung ist relativ. Habe ich in kurzer Folge mehrere Schäden, rechnet sich dieses Beispiel natürlich nicht.

    mfg
    mike

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