hi bin neu hier im forum und hab folgende frage zu meiner momentanen situation.
ich bin azubi im 2. lehrjahr und verdiene 513€ brutto im monat und zahle bisher keine steuern. anfang des jahres ich habe in meiner arbeit eine lohnsteuerkarte mit der klasse I abgegeben.
jetz möchte ich einen nenben(mini)job neben der ausbildung anfangen und werde da ca. 190€ zusätzlich verdienen, von der gemeinde hab ich nun eine zweite lohnsteuerkarte mit der klassifizierung VI bekommen.
nun zu meiner doch recht simplen frage.
MUss ich nun steuern zahlen und wie wird das berechnet. nur vom nebenjob her oder werden sämtliche einnahmen addiert?
ich hab echt keine ahnung.
danke schon mal für die zahlreichen und antworten
Wenn das ein echter Minijob ist, musst Du keine Steuern zahlen.
Wenn dies eine normales Arbeitsverhältnis ist, wären Steuern abzuführen. Die tatsächliche Steuerlast wird dann am Jahresende über die Steuererklärung und den daraus resultierenden Steuerbescheid ermittelt.
Ein arbeitsrechtlicher Tipp: Bitte unbedingt die Nebenbeschäftigung beim Ausbilder anmelden. Eine unterlassung kann zu ernsthaften Problemen führen, wenn der Arbeitgeber behauptet und nachweisen kann, dass Du durch Nebenjob nicht in der Lage bist Deine geschuldete Leistung abzuliefern. Also, wenn Du z.B. in einer Kneipe arbeiten willst und dann immer total übernächtigt beim Ausbilder auftauchst....
danke für die wirkliche schnelle antwort.
ähm ich hab eine art anmeldeformular bekomm und da wird nach steuernummer gefragt, deswegen bin ich los und hab mir noch ne lohnsteuerkarte geholt, also ich denk das wird alles ordnungsgemäß angemeldet und nehme deswegen an auch steuern zahlen zu müssen wenn ich zu viel verdiene, ich frag mich jetz nur ob ich zu viel verdiene.
und zum anderen, ich habe bereits mit meinen ausbilder und dem lohnbüro darüber geredet, man siehts nicht gern, wird aber toleriert.
add: wie ist den ein minijob definiert. ich werde da 7h pro woche arbeiten?
Nö. Wenn Du einen Minijob machst, brauchst Du die nicht. Das wird Dir Dein Minijobarbeitgeber aber auch sagen können. Du kannst die Karte dann einfach aufbewahren oder auch entsorgen, da Du ja nicht über diese Steuerkarte gearbeitet hast.